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Psalm - Kapitel 37

1 {Von David.} Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die, welche Unrecht tun! (Sprüche 24.19) 2 Denn wie das Gras werden sie schnell vergehen, und wie das grüne Kraut verwelken. 3 Vertraue auf Jehova und tue Gutes; wohne im Lande und weide dich an Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und ergötze dich an Jehova: so wird er dir geben die Bitten deines Herzens. 5 Befiehl Jehova deinen Weg und vertraue auf ihn! und er wird handeln; (1. Petrus 5.7) 6 und er wird deine Gerechtigkeit hervorkommen lassen wie das Licht, und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Vertraue still dem Jehova und harre auf ihn! Erzürne dich nicht über den, dessen Weg gelingt, über den Mann, der böse Anschläge ausführt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm! Erzürne dich nicht! nur zum Übeltun verleitet es. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet werden; aber die auf Jehova hoffen, diese werden das Land besitzen. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Und noch um ein Kleines, und der Gesetzlose ist nicht mehr; und siehst du dich um nach seiner Stätte, so ist er nicht da. (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land besitzen, und werden sich ergötzen an Fülle von Wohlfahrt. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gesetzlose sinnt wider den Gerechten, und mit seinen Zähnen knirscht er wider ihn. 13 Der Herr lacht seiner, denn er sieht, daß sein Tag kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Gesetzlosen haben das Schwert gezogen und ihren Bogen gespannt, um zu fällen den Elenden und den Armen, hinzuschlachten, die in Geradheit wandeln. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihre Bogen werden zerbrochen werden. 16 Besser das Wenige des Gerechten, als der Überfluß vieler Gesetzlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gesetzlosen werden zerbrochen werden, aber Jehova stützt die Gerechten. 18 Jehova kennt die Tage derer, die lauter sind, und ihr Erbteil wird ewig sein; 19 sie werden nicht beschämt werden in der Zeit des Übels, und in den Tagen des Hungers werden sie gesättigt werden. (Psalm 33.19) 20 Denn die Gesetzlosen werden umkommen, und die Feinde Jehovas sind wie die Pracht der Auen; sie schwinden, sie schwinden dahin wie Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt. 22 Denn die von ihm Gesegneten werden das Land besitzen, und die von ihm Verfluchten werden ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Von Jehova werden befestigt des Mannes Schritte, und an seinem Wege hat er Wohlgefallen; 24 wenn er fällt, wird er nicht hingestreckt werden, denn Jehova stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin auch alt geworden, und nie sah ich den Gerechten verlassen, noch seinen Samen nach Brot gehen; (Psalm 34.10-11) 26 den ganzen Tag ist er gnädig und leiht, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, und bleibe ewiglich! (Psalm 34.15) 28 Denn Jehova liebt das Recht und wird seine Frommen nicht verlassen; ewig werden sie bewahrt, aber der Same der Gesetzlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land besitzen und werden darin wohnen immerdar. (Jesaja 60.21) 30 Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet das Recht; 31 das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, seine Schritte werden nicht wanken. (Psalm 40.9) 32 Der Gesetzlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten; (Psalm 10.8-10) 33 Jehova wird ihn nicht in seiner Hand lassen, und ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird. 34 Harre auf Jehova und bewahre seinen Weg, und er wird dich erhöhen, das Land zu besitzen. Wenn die Gesetzlosen ausgerottet werden, wirst du zusehen. (Psalm 37.9) 35 Ich habe einen Gesetzlosen gesehen, der gewaltig war, und der sich ausbreitete wie ein nicht verpflanzter grüner Baum; (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 und man ging vorbei, und siehe, er war nicht mehr; und ich suchte ihn, und er ward nicht gefunden. (Psalm 37.10) 37 Achte auf den Unsträflichen und sieh auf den Aufrichtigen; denn für den Mann des Friedens gibt es eine Zukunft. (1. Mose 39.8-9) 38 Die Übertreter aber werden vertilgt allesamt, es wird abgeschnitten die Zukunft der Gesetzlosen. 39 Aber die Rettung der Gerechten ist von Jehova, der ihre Stärke ist zur Zeit der Bedrängnis; (Psalm 46.2) 40 und Jehova wird ihnen helfen und sie erretten; er wird sie erretten von den Gesetzlosen und ihnen Rettung verschaffen, denn sie trauen auf ihn. (Lukas 18.8)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)