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Psalm - Kapitel 37

1 {Von David.} Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die, welche Unrecht tun! (Sprüche 24.19) 2 Denn wie das Gras werden sie schnell vergehen, und wie das grüne Kraut verwelken. 3 Vertraue auf Jehova und tue Gutes; wohne im Lande und weide dich an Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und ergötze dich an Jehova: so wird er dir geben die Bitten deines Herzens. 5 Befiehl Jehova deinen Weg und vertraue auf ihn! und er wird handeln; (1. Petrus 5.7) 6 und er wird deine Gerechtigkeit hervorkommen lassen wie das Licht, und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Vertraue still dem Jehova und harre auf ihn! Erzürne dich nicht über den, dessen Weg gelingt, über den Mann, der böse Anschläge ausführt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm! Erzürne dich nicht! nur zum Übeltun verleitet es. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet werden; aber die auf Jehova hoffen, diese werden das Land besitzen. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Und noch um ein Kleines, und der Gesetzlose ist nicht mehr; und siehst du dich um nach seiner Stätte, so ist er nicht da. (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land besitzen, und werden sich ergötzen an Fülle von Wohlfahrt. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gesetzlose sinnt wider den Gerechten, und mit seinen Zähnen knirscht er wider ihn. 13 Der Herr lacht seiner, denn er sieht, daß sein Tag kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Gesetzlosen haben das Schwert gezogen und ihren Bogen gespannt, um zu fällen den Elenden und den Armen, hinzuschlachten, die in Geradheit wandeln. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihre Bogen werden zerbrochen werden. 16 Besser das Wenige des Gerechten, als der Überfluß vieler Gesetzlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gesetzlosen werden zerbrochen werden, aber Jehova stützt die Gerechten. 18 Jehova kennt die Tage derer, die lauter sind, und ihr Erbteil wird ewig sein; 19 sie werden nicht beschämt werden in der Zeit des Übels, und in den Tagen des Hungers werden sie gesättigt werden. (Psalm 33.19) 20 Denn die Gesetzlosen werden umkommen, und die Feinde Jehovas sind wie die Pracht der Auen; sie schwinden, sie schwinden dahin wie Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt. 22 Denn die von ihm Gesegneten werden das Land besitzen, und die von ihm Verfluchten werden ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Von Jehova werden befestigt des Mannes Schritte, und an seinem Wege hat er Wohlgefallen; 24 wenn er fällt, wird er nicht hingestreckt werden, denn Jehova stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin auch alt geworden, und nie sah ich den Gerechten verlassen, noch seinen Samen nach Brot gehen; (Psalm 34.10-11) 26 den ganzen Tag ist er gnädig und leiht, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, und bleibe ewiglich! (Psalm 34.15) 28 Denn Jehova liebt das Recht und wird seine Frommen nicht verlassen; ewig werden sie bewahrt, aber der Same der Gesetzlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land besitzen und werden darin wohnen immerdar. (Jesaja 60.21) 30 Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet das Recht; 31 das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, seine Schritte werden nicht wanken. (Psalm 40.9) 32 Der Gesetzlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten; (Psalm 10.8-10) 33 Jehova wird ihn nicht in seiner Hand lassen, und ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird. 34 Harre auf Jehova und bewahre seinen Weg, und er wird dich erhöhen, das Land zu besitzen. Wenn die Gesetzlosen ausgerottet werden, wirst du zusehen. (Psalm 37.9) 35 Ich habe einen Gesetzlosen gesehen, der gewaltig war, und der sich ausbreitete wie ein nicht verpflanzter grüner Baum; (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 und man ging vorbei, und siehe, er war nicht mehr; und ich suchte ihn, und er ward nicht gefunden. (Psalm 37.10) 37 Achte auf den Unsträflichen und sieh auf den Aufrichtigen; denn für den Mann des Friedens gibt es eine Zukunft. (1. Mose 39.8-9) 38 Die Übertreter aber werden vertilgt allesamt, es wird abgeschnitten die Zukunft der Gesetzlosen. 39 Aber die Rettung der Gerechten ist von Jehova, der ihre Stärke ist zur Zeit der Bedrängnis; (Psalm 46.2) 40 und Jehova wird ihnen helfen und sie erretten; er wird sie erretten von den Gesetzlosen und ihnen Rettung verschaffen, denn sie trauen auf ihn. (Lukas 18.8)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."