1{Von David.} Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die, welche Unrecht tun!(Sprüche 24.19)2Denn wie das Gras werden sie schnell vergehen, und wie das grüne Kraut verwelken.3Vertraue auf Jehova und tue Gutes; wohne im Lande und weide dich an Treue;(Psalm 37.27)(Psalm 37.29)4und ergötze dich an Jehova: so wird er dir geben die Bitten deines Herzens.5Befiehl Jehova deinen Weg und vertraue auf ihn! und er wird handeln;(1. Petrus 5.7)6und er wird deine Gerechtigkeit hervorkommen lassen wie das Licht, und dein Recht wie den Mittag.(Hiob 11.17)(Psalm 97.11)(Psalm 112.4)7Vertraue still dem Jehova und harre auf ihn! Erzürne dich nicht über den, dessen Weg gelingt, über den Mann, der böse Anschläge ausführt!(Psalm 73.3)8Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm! Erzürne dich nicht! nur zum Übeltun verleitet es.9Denn die Übeltäter werden ausgerottet werden; aber die auf Jehova hoffen, diese werden das Land besitzen.(Psalm 37.11)(Psalm 37.22)(Psalm 37.29)(Psalm 37.34)10Und noch um ein Kleines, und der Gesetzlose ist nicht mehr; und siehst du dich um nach seiner Stätte, so ist er nicht da.(Psalm 37.35)11Aber die Sanftmütigen werden das Land besitzen, und werden sich ergötzen an Fülle von Wohlfahrt.(Psalm 37.9)(Matthäus 5.5)12Der Gesetzlose sinnt wider den Gerechten, und mit seinen Zähnen knirscht er wider ihn.13Der Herr lacht seiner, denn er sieht, daß sein Tag kommt.(Hiob 18.20)14Die Gesetzlosen haben das Schwert gezogen und ihren Bogen gespannt, um zu fällen den Elenden und den Armen, hinzuschlachten, die in Geradheit wandeln.(Psalm 11.2)15Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihre Bogen werden zerbrochen werden.16Besser das Wenige des Gerechten, als der Überfluß vieler Gesetzlosen.(Sprüche 15.16)17Denn die Arme der Gesetzlosen werden zerbrochen werden, aber Jehova stützt die Gerechten.18Jehova kennt die Tage derer, die lauter sind, und ihr Erbteil wird ewig sein;19sie werden nicht beschämt werden in der Zeit des Übels, und in den Tagen des Hungers werden sie gesättigt werden.(Psalm 33.19)20Denn die Gesetzlosen werden umkommen, und die Feinde Jehovas sind wie die Pracht der Auen; sie schwinden, sie schwinden dahin wie Rauch.(Psalm 68.3)21Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt.22Denn die von ihm Gesegneten werden das Land besitzen, und die von ihm Verfluchten werden ausgerottet werden.(Psalm 37.9)23Von Jehova werden befestigt des Mannes Schritte, und an seinem Wege hat er Wohlgefallen;24wenn er fällt, wird er nicht hingestreckt werden, denn Jehova stützt seine Hand.(Sprüche 24.16)25Ich war jung und bin auch alt geworden, und nie sah ich den Gerechten verlassen, noch seinen Samen nach Brot gehen;(Psalm 34.10-11)26den ganzen Tag ist er gnädig und leiht, und sein Same wird gesegnet sein.27Weiche vom Bösen und tue Gutes, und bleibe ewiglich!(Psalm 34.15)28Denn Jehova liebt das Recht und wird seine Frommen nicht verlassen; ewig werden sie bewahrt, aber der Same der Gesetzlosen wird ausgerottet.(Psalm 11.7)29Die Gerechten werden das Land besitzen und werden darin wohnen immerdar.(Jesaja 60.21)30Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet das Recht;31das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, seine Schritte werden nicht wanken.(Psalm 40.9)32Der Gesetzlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten;(Psalm 10.8-10)33Jehova wird ihn nicht in seiner Hand lassen, und ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird.34Harre auf Jehova und bewahre seinen Weg, und er wird dich erhöhen, das Land zu besitzen. Wenn die Gesetzlosen ausgerottet werden, wirst du zusehen.(Psalm 37.9)35Ich habe einen Gesetzlosen gesehen, der gewaltig war, und der sich ausbreitete wie ein nicht verpflanzter grüner Baum;(Hiob 5.3-5)(Hiob 20.6-7)(Hesekiel 31.3)36und man ging vorbei, und siehe, er war nicht mehr; und ich suchte ihn, und er ward nicht gefunden.(Psalm 37.10)37Achte auf den Unsträflichen und sieh auf den Aufrichtigen; denn für den Mann des Friedens gibt es eine Zukunft.(1. Mose 39.8-9)38Die Übertreter aber werden vertilgt allesamt, es wird abgeschnitten die Zukunft der Gesetzlosen.39Aber die Rettung der Gerechten ist von Jehova, der ihre Stärke ist zur Zeit der Bedrängnis;(Psalm 46.2)40und Jehova wird ihnen helfen und sie erretten; er wird sie erretten von den Gesetzlosen und ihnen Rettung verschaffen, denn sie trauen auf ihn.(Lukas 18.8)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)