1{Von David.} Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die, welche Unrecht tun!(Sprüche 24.19)2Denn wie das Gras werden sie schnell vergehen, und wie das grüne Kraut verwelken.3Vertraue auf Jehova und tue Gutes; wohne im Lande und weide dich an Treue;(Psalm 37.27)(Psalm 37.29)4und ergötze dich an Jehova: so wird er dir geben die Bitten deines Herzens.5Befiehl Jehova deinen Weg und vertraue auf ihn! und er wird handeln;(1. Petrus 5.7)6und er wird deine Gerechtigkeit hervorkommen lassen wie das Licht, und dein Recht wie den Mittag.(Hiob 11.17)(Psalm 97.11)(Psalm 112.4)7Vertraue still dem Jehova und harre auf ihn! Erzürne dich nicht über den, dessen Weg gelingt, über den Mann, der böse Anschläge ausführt!(Psalm 73.3)8Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm! Erzürne dich nicht! nur zum Übeltun verleitet es.9Denn die Übeltäter werden ausgerottet werden; aber die auf Jehova hoffen, diese werden das Land besitzen.(Psalm 37.11)(Psalm 37.22)(Psalm 37.29)(Psalm 37.34)10Und noch um ein Kleines, und der Gesetzlose ist nicht mehr; und siehst du dich um nach seiner Stätte, so ist er nicht da.(Psalm 37.35)11Aber die Sanftmütigen werden das Land besitzen, und werden sich ergötzen an Fülle von Wohlfahrt.(Psalm 37.9)(Matthäus 5.5)12Der Gesetzlose sinnt wider den Gerechten, und mit seinen Zähnen knirscht er wider ihn.13Der Herr lacht seiner, denn er sieht, daß sein Tag kommt.(Hiob 18.20)14Die Gesetzlosen haben das Schwert gezogen und ihren Bogen gespannt, um zu fällen den Elenden und den Armen, hinzuschlachten, die in Geradheit wandeln.(Psalm 11.2)15Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihre Bogen werden zerbrochen werden.16Besser das Wenige des Gerechten, als der Überfluß vieler Gesetzlosen.(Sprüche 15.16)17Denn die Arme der Gesetzlosen werden zerbrochen werden, aber Jehova stützt die Gerechten.18Jehova kennt die Tage derer, die lauter sind, und ihr Erbteil wird ewig sein;19sie werden nicht beschämt werden in der Zeit des Übels, und in den Tagen des Hungers werden sie gesättigt werden.(Psalm 33.19)20Denn die Gesetzlosen werden umkommen, und die Feinde Jehovas sind wie die Pracht der Auen; sie schwinden, sie schwinden dahin wie Rauch.(Psalm 68.3)21Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt.22Denn die von ihm Gesegneten werden das Land besitzen, und die von ihm Verfluchten werden ausgerottet werden.(Psalm 37.9)23Von Jehova werden befestigt des Mannes Schritte, und an seinem Wege hat er Wohlgefallen;24wenn er fällt, wird er nicht hingestreckt werden, denn Jehova stützt seine Hand.(Sprüche 24.16)25Ich war jung und bin auch alt geworden, und nie sah ich den Gerechten verlassen, noch seinen Samen nach Brot gehen;(Psalm 34.10-11)26den ganzen Tag ist er gnädig und leiht, und sein Same wird gesegnet sein.27Weiche vom Bösen und tue Gutes, und bleibe ewiglich!(Psalm 34.15)28Denn Jehova liebt das Recht und wird seine Frommen nicht verlassen; ewig werden sie bewahrt, aber der Same der Gesetzlosen wird ausgerottet.(Psalm 11.7)29Die Gerechten werden das Land besitzen und werden darin wohnen immerdar.(Jesaja 60.21)30Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet das Recht;31das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, seine Schritte werden nicht wanken.(Psalm 40.9)32Der Gesetzlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten;(Psalm 10.8-10)33Jehova wird ihn nicht in seiner Hand lassen, und ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird.34Harre auf Jehova und bewahre seinen Weg, und er wird dich erhöhen, das Land zu besitzen. Wenn die Gesetzlosen ausgerottet werden, wirst du zusehen.(Psalm 37.9)35Ich habe einen Gesetzlosen gesehen, der gewaltig war, und der sich ausbreitete wie ein nicht verpflanzter grüner Baum;(Hiob 5.3-5)(Hiob 20.6-7)(Hesekiel 31.3)36und man ging vorbei, und siehe, er war nicht mehr; und ich suchte ihn, und er ward nicht gefunden.(Psalm 37.10)37Achte auf den Unsträflichen und sieh auf den Aufrichtigen; denn für den Mann des Friedens gibt es eine Zukunft.(1. Mose 39.8-9)38Die Übertreter aber werden vertilgt allesamt, es wird abgeschnitten die Zukunft der Gesetzlosen.39Aber die Rettung der Gerechten ist von Jehova, der ihre Stärke ist zur Zeit der Bedrängnis;(Psalm 46.2)40und Jehova wird ihnen helfen und sie erretten; er wird sie erretten von den Gesetzlosen und ihnen Rettung verschaffen, denn sie trauen auf ihn.(Lukas 18.8)
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"