1Die Übertretung des Gesetzlosen spricht im Innern meines Herzens: Es ist keine Furcht Gottes vor seinen Augen.2Denn es schmeichelt ihm in seinen eigenen Augen, seine Ungerechtigkeit zu erreichen, Haß auszuüben.(Römer 3.18)3Frevel und Trug sind die Worte seines Mundes; er hat es aufgegeben, verständig zu sein, Gutes zu tun.4Frevel ersinnt er auf seinem Lager; er stellt sich auf einen Weg, der nicht gut ist; das Böse verabscheut er nicht.5Jehova! an die Himmel reicht deine Güte, bis zu den Wolken deine Treue.(Micha 2.1)6Deine Gerechtigkeit ist gleich Bergen Gottes, deine Gerichte sind eine große Tiefe; Menschen und Vieh rettest du, Jehova.(Psalm 57.11)(Psalm 108.5)7Wie köstlich ist deine Güte, o Gott! Und Menschenkinder nehmen Zuflucht zu deiner Flügel Schatten;(Psalm 125.1-2)8sie werden reichlich trinken von der Fettigkeit deines Hauses, und mit dem Strome deiner Wonnen wirst du sie tränken.9Denn bei dir ist der Quell des Lebens, in deinem Lichte werden wir das Licht sehen.(Psalm 23.5)10Laß deine Güte fortdauern denen, die dich kennen, und deine Gerechtigkeit den von Herzen Aufrichtigen!(Jeremia 2.13)11Nicht erreiche mich der Fuß der Hochmütigen, und die Hand der Gesetzlosen vertreibe mich nicht!12Da sind gefallen, die Frevel tun; sie wurden niedergestoßen, und vermochten nicht aufzustehen.
1Wenn Männer einen Streit miteinander haben und kommen vor Gericht, wo man ihnen Recht spricht, dann soll man dem Recht geben, der im Recht ist, und den Schuldigen verurteilen. 2Hat der Schuldige Schläge verdient, soll der Richter ihn veranlassen, sich hinzulegen, und ihm nach seinem Vergehen eine bestimmte Zahl Schläge geben lassen. 3Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, nicht mehr. Dein Bruder würde vor dir entehrt werden, wenn er noch mehr Schläge bekommt.(2. Korinther 11.24)4Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.(1. Korinther 9.9)(1. Timotheus 5.18)5Wenn Brüder auf demselben Grundbesitz wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, dann soll seine Witwe keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll zu ihr kommen, sie zur Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. (Rut 4.5)(Matthäus 22.24)6Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name in Israel nicht untergeht. 7Will der Mann seine Schwägerin aber nicht heiraten, soll sie zum Versammlungsplatz am Stadttor gehen und zu den Ältesten sagen: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten. Er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen." 8Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Doch wenn er sich hinstellt und erklärt: "Ich habe keine Lust, sie zu heiraten!", 9dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den Ältesten den Schuh abziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: "So behandelt man jemand, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will!" 10In Israel wird man seine Familie dann nur noch die "Barfüßer" nennen.11 Wenn zwei Männer im Streit heftig aneinander geraten, und die Frau des einen will ihren Mann aus der Hand des Schlägers retten und packt diesen dabei an seinen Geschlechtsteilen, 12dann dürft ihr kein Mitleid mit ihr haben. Ihr müsst ihr die Hand abhauen.13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine in deinem Beutel haben, einen größeren und einen kleineren. 14Du sollst nicht zweierlei Hohlmaße in deinem Haus haben, ein größeres und ein kleineres. 15Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 16Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut und andere betrügt.(Micha 6.11)17 Denk daran, was Amalek dir angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt, (2. Mose 17.8)18wie er dich überfiel und hinter dir her ohne Gottesfurcht alle Schwachen erschlug, als du erschöpft und müde warst. 19Wenn Jahwe, dein Gott, dir in dem Land, das er dir geben will, Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum, dann sollst du jede Spur von Amalek auslöschen. Vergiss es nicht!(1. Samuel 15.2-3)