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Psalm - Kapitel 35

1 {Von David.} Streite, Jehova, mit denen, die wider mich streiten, kämpfe mit denen, die mich bekämpfen! 2 Ergreife Tartsche und Schild, und stehe auf zu meiner Hilfe! (Psalm 7.13-14) 3 Und zücke den Speer und versperre den Weg wider meine Verfolger; sprich zu meiner Seele: Ich bin deine Rettung! 4 Laß beschämt und zu Schanden werden, die nach meinem Leben trachten; laß zurückweichen und mit Scham bedeckt werden, die Übles wider mich ersinnen! (Psalm 40.15) 5 Laß sie sein wie Spreu vor dem Winde, und der Engel Jehovas treibe sie fort! 6 Ihr Weg sei finster und schlüpfrig, und der Engel Jehovas verfolge sie! 7 Denn ohne Ursache haben sie mir ihr Netz heimlich gelegt, ohne Ursache meiner Seele eine Grube gegraben. (Psalm 35.19) 8 Über ihn komme Verderben, ohne daß er es wisse, und sein Netz, das er heimlich gelegt hat, fange ihn; zum Verderben falle er hinein! (Psalm 9.16) 9 Und meine Seele wird frohlocken in Jehova, sich freuen in seiner Rettung. 10 Alle meine Gebeine werden sagen: Jehova, wer ist wie du! der du den Elenden errettest von dem, der stärker ist als er, und den Elenden und Armen von dem, der ihn beraubt. 11 Es treten ungerechte Zeugen auf; was ich nicht weiß, fragen sie mich. 12 Sie vergelten mir Böses für Gutes; verwaist ist meine Seele. (Psalm 38.21) 13 Ich aber, als sie krank waren, kleidete mich in Sacktuch; ich kasteite mit Fasten meine Seele, und mein Gebet kehrte in meinen Busen zurück; (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 Als wäre es mir ein Freund, ein Bruder gewesen, so bin ich einhergegangen; wie leidtragend um die Mutter habe ich mich trauernd niedergebeugt. 15 Aber sie haben sich über mein Hinken gefreut und sich versammelt; Schmäher haben sich wider mich versammelt, und ich kannte sie nicht; sie haben gelästert und nicht aufgehört. 16 Gleich ruchlosen Schmarotzern knirschten sie wider mich mit ihren Zähnen. (Hiob 16.9) 17 Herr, wie lange willst du zusehen? Bringe meine Seele zurück aus ihren Verwüstungen, von den jungen Löwen meine einzige! (Psalm 22.21) 18 Ich werde dich preisen in der großen Versammlung, unter zahlreichem Volke dich loben. (Psalm 22.23) 19 Laß sich nicht über mich freuen, die ohne Grund mir feind sind, nicht zwinken mit den Augen, die ohne Ursache mich hassen! (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 Denn nicht von Frieden reden sie; und wider die Stillen im Lande ersinnen sie trügerische Dinge. 21 Und sie haben ihr Maul wider mich aufgesperrt; sie haben gesagt: Haha! Haha! unser Auge hat's gesehen! (Psalm 40.16) 22 Du hast es gesehen, Jehova; schweige nicht! Herr, sei nicht fern von mir! 23 Wache auf und erwache zu meinem Rechte, mein Gott und Herr, zu meinem Rechtsstreit! (Psalm 44.24) 24 Schaffe mir Recht nach deiner Gerechtigkeit, Jehova, mein Gott! Und laß sie sich nicht über mich freuen! 25 Laß sie nicht in ihrem Herzen sagen: Haha, so wollten wir's! Laß sie nicht sagen: Wir haben ihn verschlungen! 26 Laß sie beschämt und mit Scham bedeckt werden allesamt, die meines Unglücks sich freuen! laß mit Scham und Schande bekleidet werden, die wider mich großtun! (Psalm 35.4) 27 Laß jubeln und sich freuen, die Lust haben an meiner Gerechtigkeit, und laß sie stets sagen: Erhoben sei Jehova, der Lust hat an seines Knechtes Wohlfahrt! (Psalm 40.17) 28 Und meine Zunge wird reden von deiner Gerechtigkeit, von deinem Lobe den ganzen Tag.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)