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Psalm - Kapitel 35

1 {Von David.} Streite, Jehova, mit denen, die wider mich streiten, kämpfe mit denen, die mich bekämpfen! 2 Ergreife Tartsche und Schild, und stehe auf zu meiner Hilfe! (Psalm 7.13-14) 3 Und zücke den Speer und versperre den Weg wider meine Verfolger; sprich zu meiner Seele: Ich bin deine Rettung! 4 Laß beschämt und zu Schanden werden, die nach meinem Leben trachten; laß zurückweichen und mit Scham bedeckt werden, die Übles wider mich ersinnen! (Psalm 40.15) 5 Laß sie sein wie Spreu vor dem Winde, und der Engel Jehovas treibe sie fort! 6 Ihr Weg sei finster und schlüpfrig, und der Engel Jehovas verfolge sie! 7 Denn ohne Ursache haben sie mir ihr Netz heimlich gelegt, ohne Ursache meiner Seele eine Grube gegraben. (Psalm 35.19) 8 Über ihn komme Verderben, ohne daß er es wisse, und sein Netz, das er heimlich gelegt hat, fange ihn; zum Verderben falle er hinein! (Psalm 9.16) 9 Und meine Seele wird frohlocken in Jehova, sich freuen in seiner Rettung. 10 Alle meine Gebeine werden sagen: Jehova, wer ist wie du! der du den Elenden errettest von dem, der stärker ist als er, und den Elenden und Armen von dem, der ihn beraubt. 11 Es treten ungerechte Zeugen auf; was ich nicht weiß, fragen sie mich. 12 Sie vergelten mir Böses für Gutes; verwaist ist meine Seele. (Psalm 38.21) 13 Ich aber, als sie krank waren, kleidete mich in Sacktuch; ich kasteite mit Fasten meine Seele, und mein Gebet kehrte in meinen Busen zurück; (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 Als wäre es mir ein Freund, ein Bruder gewesen, so bin ich einhergegangen; wie leidtragend um die Mutter habe ich mich trauernd niedergebeugt. 15 Aber sie haben sich über mein Hinken gefreut und sich versammelt; Schmäher haben sich wider mich versammelt, und ich kannte sie nicht; sie haben gelästert und nicht aufgehört. 16 Gleich ruchlosen Schmarotzern knirschten sie wider mich mit ihren Zähnen. (Hiob 16.9) 17 Herr, wie lange willst du zusehen? Bringe meine Seele zurück aus ihren Verwüstungen, von den jungen Löwen meine einzige! (Psalm 22.21) 18 Ich werde dich preisen in der großen Versammlung, unter zahlreichem Volke dich loben. (Psalm 22.23) 19 Laß sich nicht über mich freuen, die ohne Grund mir feind sind, nicht zwinken mit den Augen, die ohne Ursache mich hassen! (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 Denn nicht von Frieden reden sie; und wider die Stillen im Lande ersinnen sie trügerische Dinge. 21 Und sie haben ihr Maul wider mich aufgesperrt; sie haben gesagt: Haha! Haha! unser Auge hat's gesehen! (Psalm 40.16) 22 Du hast es gesehen, Jehova; schweige nicht! Herr, sei nicht fern von mir! 23 Wache auf und erwache zu meinem Rechte, mein Gott und Herr, zu meinem Rechtsstreit! (Psalm 44.24) 24 Schaffe mir Recht nach deiner Gerechtigkeit, Jehova, mein Gott! Und laß sie sich nicht über mich freuen! 25 Laß sie nicht in ihrem Herzen sagen: Haha, so wollten wir's! Laß sie nicht sagen: Wir haben ihn verschlungen! 26 Laß sie beschämt und mit Scham bedeckt werden allesamt, die meines Unglücks sich freuen! laß mit Scham und Schande bekleidet werden, die wider mich großtun! (Psalm 35.4) 27 Laß jubeln und sich freuen, die Lust haben an meiner Gerechtigkeit, und laß sie stets sagen: Erhoben sei Jehova, der Lust hat an seines Knechtes Wohlfahrt! (Psalm 40.17) 28 Und meine Zunge wird reden von deiner Gerechtigkeit, von deinem Lobe den ganzen Tag.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)