1Von David, als er seinen Verstand vor Abimelech verstellte, und dieser ihn wegtrieb, und er fortging. Jehova will ich preisen allezeit, beständig soll sein Lob in meinem Munde sein.(1. Samuel 21.14-16)2In Jehova soll sich rühmen meine Seele; hören werden es die Sanftmütigen und sich freuen.3Erhebet Jehova mit mir, und lasset uns miteinander erhöhen seinen Namen!4Ich suchte Jehova, und er antwortete mir; und aus allen meinen Beängstigungen errettete er mich.5Sie blickten auf ihn und wurden erheitert, und ihre Angesichter wurden nicht beschämt.6Dieser Elende rief, und Jehova hörte, und aus allen seinen Bedrängnissen rettete er ihn.7Der Engel Jehovas lagert sich um die her, welche ihn fürchten, und er befreit sie.8Schmecket und sehet, daß Jehova gütig ist! Glückselig der Mann, der auf ihn traut!(1. Mose 32.2)(Psalm 91.11)9Fürchtet Jehova, ihr seine Heiligen! denn keinen Mangel haben, die ihn fürchten.(1. Petrus 2.3)10Junge Löwen darben und hungern, aber die Jehova suchen, ermangeln keines Guten.(Psalm 37.19)11Kommet, ihr Söhne, höret mir zu: Die Furcht Jehovas will ich euch lehren.(Psalm 33.18-19)(Psalm 37.25)(Lukas 1.53)12Wer ist der Mann, der Lust zum Leben hat, der Tage liebt, um Gutes zu sehen?13Bewahre deine Zunge vor Bösem, und deine Lippen, daß sie nicht Trug reden;(1. Petrus 3.10-12)14weiche vom Bösen und tue Gutes; suche Frieden und jage ihm nach!15Die Augen Jehovas sind gerichtet auf die Gerechten, und seine Ohren auf ihr Schreien;(Psalm 37.27)16das Angesicht Jehovas ist wider die, welche Böses tun, um ihr Gedächtnis von der Erde auszurotten.17Sie schreien, und Jehova hört, und aus allen ihren Bedrängnissen errettet er sie.(Sprüche 10.7)18Nahe ist Jehova denen, die zerbrochenen Herzens sind, und die zerschlagenen Geistes sind, rettet er.19Viele sind der Widerwärtigkeiten des Gerechten, aber aus allen denselben errettet ihn Jehova;(Psalm 51.19)20Er bewahrt alle seine Gebeine, nicht eines von ihnen wird zerbrochen.(2. Korinther 1.5)21Den Gesetzlosen wird das Böse töten; und die den Gerechten hassen, werden büßen.22Jehova erlöst die Seele seiner Knechte; und alle, die auf ihn trauen, werden nicht büßen.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)