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Psalm - Kapitel 31

1 Auf dich, Jehova, traue ich; laß mich nimmer beschämt werden; errette mich in deiner Gerechtigkeit! 2 Neige zu mir dein Ohr, eilends errette mich! Sei mir ein Fels der Zuflucht, ein befestigtes Haus, um mich zu retten! 3 Denn mein Fels und meine Burg bist du; und um deines Namens willen führe mich und leite mich. (Psalm 18.3) 4 Ziehe mich aus dem Netze, das sie mir heimlich gelegt haben; denn du bist meine Stärke. (Psalm 23.3) 5 In deine Hand befehle ich meinen Geist. Du hast mich erlöst, Jehova, du Gott der Wahrheit! (Psalm 25.15) 6 Gehaßt habe ich die, welche auf nichtige Götzen achten, und ich, ich habe auf Jehova vertraut. (Lukas 23.46) 7 Ich will frohlocken und mich freuen in deiner Güte; denn du hast mein Elend angesehen, hast Kenntnis genommen von den Bedrängnissen meiner Seele, 8 und hast mich nicht überliefert in die Hand des Feindes, hast in weiten Raum gestellt meine Füße. 9 Sei mir gnädig, Jehova! denn ich bin in Bedrängnis; vor Gram verfällt mein Auge, meine Seele und mein Bauch. (Psalm 18.37) 10 Denn vor Kummer schwindet mein Leben dahin, und meine Jahre vor Seufzen; meine Kraft wankt durch meine Ungerechtigkeit, und es verfallen meine Gebeine. (Psalm 6.8) 11 Mehr als allen meinen Bedrängern bin ich auch meinen Nachbarn zum Hohn geworden gar sehr, und zum Schrecken meinen Bekannten; die auf der Straße mich sehen, fliehen vor mir. 12 Meiner ist im Herzen vergessen wie eines Gestorbenen; ich bin geworden wie ein zertrümmertes Gefäß. (Psalm 69.11-13) 13 Denn ich habe die Verleumdung vieler gehört, Schrecken ringsum; indem sie zusammen wider mich ratschlagten, sannen sie darauf, mir das Leben zu nehmen. 14 Ich aber, ich habe auf dich vertraut, Jehova; ich sagte: Du bist mein Gott! (Jeremia 20.10) (Jeremia 46.5) 15 In deiner Hand sind meine Zeiten; errette mich aus der Hand meiner Feinde und von meinen Verfolgern! 16 Laß dein Angesicht leuchten über deinen Knecht, rette mich in deiner Huld! (Psalm 139.16) 17 Jehova, laß mich nicht beschämt werden! denn ich habe dich angerufen; laß beschämt werden die Gesetzlosen, laß sie schweigen im Scheol! (4. Mose 6.25) (Psalm 80.4) 18 Laß verstummen die Lügenlippen, die in Hochmut und Verachtung Freches reden wider den Gerechten! 19 Wie groß ist deine Güte, welche du aufbewahrt hast denen, die dich fürchten, gewirkt für die, die auf dich trauen, angesichts der Menschenkinder! 20 Du verbirgst sie in dem Schirme deiner Gegenwart vor den Verschwörungen der Menschen; du birgst sie in einer Hütte vor dem Gezänk der Zunge. 21 Gepriesen sei Jehova! denn wunderbar hat er seine Güte an mir erwiesen in einer festen Stadt. (Psalm 27.5) 22 Ich zwar sagte in meiner Bestürzung: Ich bin abgeschnitten von deinen Augen; dennoch hörtest du die Stimme meines Flehens, als ich zu dir schrie. (Psalm 17.7) 23 Liebet Jehova, ihr seine Frommen alle! Die Treuen behütet Jehova, und vergilt reichlich dem, der Hochmut übt. (Psalm 116.11) 24 Seid stark, und euer Herz fasse Mut, alle, die ihr auf Jehova harret!

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)