1Auf dich, Jehova, traue ich; laß mich nimmer beschämt werden; errette mich in deiner Gerechtigkeit!2Neige zu mir dein Ohr, eilends errette mich! Sei mir ein Fels der Zuflucht, ein befestigtes Haus, um mich zu retten!3Denn mein Fels und meine Burg bist du; und um deines Namens willen führe mich und leite mich.(Psalm 18.3)4Ziehe mich aus dem Netze, das sie mir heimlich gelegt haben; denn du bist meine Stärke.(Psalm 23.3)5In deine Hand befehle ich meinen Geist. Du hast mich erlöst, Jehova, du Gott der Wahrheit!(Psalm 25.15)6Gehaßt habe ich die, welche auf nichtige Götzen achten, und ich, ich habe auf Jehova vertraut.(Lukas 23.46)7Ich will frohlocken und mich freuen in deiner Güte; denn du hast mein Elend angesehen, hast Kenntnis genommen von den Bedrängnissen meiner Seele,8und hast mich nicht überliefert in die Hand des Feindes, hast in weiten Raum gestellt meine Füße.9Sei mir gnädig, Jehova! denn ich bin in Bedrängnis; vor Gram verfällt mein Auge, meine Seele und mein Bauch.(Psalm 18.37)10Denn vor Kummer schwindet mein Leben dahin, und meine Jahre vor Seufzen; meine Kraft wankt durch meine Ungerechtigkeit, und es verfallen meine Gebeine.(Psalm 6.8)11Mehr als allen meinen Bedrängern bin ich auch meinen Nachbarn zum Hohn geworden gar sehr, und zum Schrecken meinen Bekannten; die auf der Straße mich sehen, fliehen vor mir.12Meiner ist im Herzen vergessen wie eines Gestorbenen; ich bin geworden wie ein zertrümmertes Gefäß.(Psalm 69.11-13)13Denn ich habe die Verleumdung vieler gehört, Schrecken ringsum; indem sie zusammen wider mich ratschlagten, sannen sie darauf, mir das Leben zu nehmen.14Ich aber, ich habe auf dich vertraut, Jehova; ich sagte: Du bist mein Gott!(Jeremia 20.10)(Jeremia 46.5)15In deiner Hand sind meine Zeiten; errette mich aus der Hand meiner Feinde und von meinen Verfolgern!16Laß dein Angesicht leuchten über deinen Knecht, rette mich in deiner Huld!(Psalm 139.16)17Jehova, laß mich nicht beschämt werden! denn ich habe dich angerufen; laß beschämt werden die Gesetzlosen, laß sie schweigen im Scheol!(4. Mose 6.25)(Psalm 80.4)18Laß verstummen die Lügenlippen, die in Hochmut und Verachtung Freches reden wider den Gerechten!19Wie groß ist deine Güte, welche du aufbewahrt hast denen, die dich fürchten, gewirkt für die, die auf dich trauen, angesichts der Menschenkinder!20Du verbirgst sie in dem Schirme deiner Gegenwart vor den Verschwörungen der Menschen; du birgst sie in einer Hütte vor dem Gezänk der Zunge.21Gepriesen sei Jehova! denn wunderbar hat er seine Güte an mir erwiesen in einer festen Stadt.(Psalm 27.5)22Ich zwar sagte in meiner Bestürzung: Ich bin abgeschnitten von deinen Augen; dennoch hörtest du die Stimme meines Flehens, als ich zu dir schrie.(Psalm 17.7)23Liebet Jehova, ihr seine Frommen alle! Die Treuen behütet Jehova, und vergilt reichlich dem, der Hochmut übt.(Psalm 116.11)24Seid stark, und euer Herz fasse Mut, alle, die ihr auf Jehova harret!
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)