1{Von David.} Jehova ist mein Licht und mein Heil, vor wem sollte ich mich fürchten? Jehova ist meines Lebens Stärke, vor wem sollte ich erschrecken?(Psalm 56.5)(Jesaja 12.2)2Als Übeltäter mir nahten, um mein Fleisch zu fressen, meine Bedränger und meine Feinde - sie strauchelten und fielen.(Hiob 19.22)3Wenn ein Heer sich wider mich lagert, nicht fürchtet sich mein Herz; wenn Krieg sich wider mich erhebt, hierauf vertraue ich:(Psalm 3.7)4Eines habe ich von Jehova erbeten, nach diesem will ich trachten: zu wohnen im Hause Jehovas alle Tage meines Lebens, um anzuschauen die Lieblichkeit Jehovas und nach ihm zu forschen in seinem Tempel.(Psalm 23.6)(Psalm 26.6-8)(Psalm 42.5)(Psalm 63.3)(Psalm 84.4-5)5Denn er wird mich bergen in seiner Hütte am Tage des Übels, er wird mich verbergen in dem Verborgenen seines Zeltes; auf einen Felsen wird er mich erhöhen.(Psalm 31.21)(Psalm 40.3)6Und nun wird mein Haupt erhöht sein über meine Feinde rings um mich her; und Opfer des Jubelschalls will ich opfern in seinem Zelte, ich will singen und Psalmen singen Jehova.7Höre, Jehova, mit meiner Stimme rufe ich; und sei mir gnädig und erhöre mich!8Von dir hat mein Herz gesagt: Du sprichst: Suchet mein Angesicht! - Dein Angesicht, Jehova, suche ich.(5. Mose 4.29)9Verbirg dein Angesicht nicht vor mir, weise nicht ab im Zorne deinen Knecht! Du bist meine Hilfe gewesen; laß mich nicht und verlaß mich nicht, Gott meines Heils!10Denn hätten mein Vater und meine Mutter mich verlassen, so nähme doch Jehova mich auf.(Jesaja 49.15)11Lehre mich, Jehova, deinen Weg, und leite mich auf ebenem Pfade um meiner Feinde willen!(Psalm 25.4)(Psalm 86.11)(Psalm 139.24)12Gib mich nicht preis der Gier meiner Bedränger! denn falsche Zeugen sind wider mich aufgestanden und der da Gewalttat schnaubt.13Wenn ich nicht geglaubt hätte, das Gute Jehovas zu schauen im Lande der Lebendigen ...!(Psalm 142.6)(Jesaja 38.11)14Harre auf Jehova! sei stark, und dein Herz fasse Mut, und harre auf Jehova!
1Inzwischen war Josua sehr alt geworden. Da sagte Jahwe zu ihm: "Du bist schon sehr alt, und sehr viel Land ist noch in Besitz zu nehmen. 2Folgende Gebiete sind noch zu erobern: Alle Bezirke der Philister und ganz Geschur, 3das Gebiet vom Schihor vor Ägypten bis zur Grenze von Ekron im Norden, das den Kanaanitern zugerechnet wird, die fünf Fürstentümer der Philister: Gaza, Aschdod, Aschkelon, Gat und Ekron und das Gebiet der Awiter 4im Süden. Weiter gehört dazu das ganze Gebiet der Kanaaniter von der Sidonierstadt Meara bis nach Afek und zur Grenze der Amoriter; 5das Gebiet der Gebaliter und der ganze Libanon im Osten von Baal-Gad am Fuß des Hermon bis dorthin, wo es nach Hamat geht; 6alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis nach Misrefot-Majim, alle Sidonier. Ich selbst werde sie vor den Israeliten vertreiben. Verlose ruhig das ganze Land als Erbbesitz für Israel, wie ich es dir befohlen habe. (Josua 11.8)7Verteile es als bleibenden Besitz an die neun Stämme und den halben Stamm Manasse."8Die andere Hälfte des Stammes Manasse hatte zusammen mit den Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland angenommen, so wie Mose, der Diener Jahwes, es ihnen ausgeteilt hat: (Josua 13.15)9von Aroer am Rand des Arnontals an und der Stadt, die direkt am Fluss liegt; die ganze Hochebene zwischen Medeba und Dibon 10und alle Städte des Amoriterkönigs Sihon, der von Heschbon aus geherrscht hatte bis zur ammonitischen Grenze; 11die Landschaft Gilead und das Land der Geschuriter, das Land der Maachatiter und das ganze Hermongebirge, ganz Baschan bis nach Salcha; 12das ganze Reich von König Og, der in Aschtarot und Edreï regierte, der Letzte aus dem Geschlecht der Refaïter, die von Mose geschlagen und vertrieben worden waren. 13Aber die Geschuriter und Maachatiter vertrieben die Israeliten nicht. Sie leben bis heute mitten in Israel. 14Nur dem Stamm Levi gab Mose keinen Erbbesitz. Ihm wurden die Opfergaben für Jahwe, den Gott Israels, als Anteil zugesichert. (Josua 13.33)15Den Sippen des Stammes Ruben hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: (4. Mose 32.1)16von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und der Stadt direkt am Fluss, über die ganze Hochebene bis Medeba 17und Heschbon mit all den Städten des Hochlandes: Dibon, Bamot-Baal, Bet-Baal-Meon, 18Jahaz, Kedemot, Mefaat, 19Kirjatajim, Sibma, Zeret-Schahar im Bergland östlich des Salzmeeres und 20Bet-Peor. Dazu kamen die Siedlungen auf den Abhängen des Pisga, Bet-Jeschimot 21und alle anderen Städte der Hochebene. Es umfasste das ganze Herrschaftsgebiet des Amoriterkönigs Sihon aus Heschbon, den Mose ebenso besiegt hatte wie die midianitischen Stammesfürsten: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die dort lebten und in Sihons Diensten standen. 22Neben vielen anderen töteten die Israeliten damals auch den Wahrsager Bileam Ben-Beor mit dem Schwert. (4. Mose 22.5)(4. Mose 31.8)23Die Westgrenze des Stammes Ruben bildete der untere Jordan und seine Uferlandschaft. Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Ruben zugeteilt worden.24Den Sippen des Stammes Gad hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 25Jaser und alle Städte Gileads, das halbe Land der Ammoniter bis nach Aroer, das Rabba gegenüber liegt; 26von Heschbon bis Ramat-Mizpe und Betonim, von Mahanajim bis an das Gebiet von Debir; 27in der östlichen Tiefebene des Jordan: Bet-Haram, Bet-Nimra, Sukkot und Zafon, also das restliche Gebiet des Reiches von Sihon, der in Heschbon regiert hatte, bis zum Süd-Ende des Sees Kinneret. 28Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Gad zugeteilt worden.29Den Sippen des halben Stammes Manasse hatte Mose das Gebiet zugeteilt, 30das von Mahanajim an das ganze Reich des Königs Og von Baschan umfasste, dazu alle Zeltdörfer Jaïrs - das waren 60 Ortschaften -, (Richter 10.3-4)31das halbe Gilead, dazu die Städte Aschtarot und Edreï, die zum Königreich Ogs gehört hatten. Dieses Gebiet wurde der Hälfte der Sippen zugeteilt, die von Machir Ben-Manasse abstammten.32Die Verteilung des Landes hatte Mose im Steppengebiet von Moab im Ostjordanland gegenüber von Jericho vorgenommen. 33Aber dem Stamm Levi gab Mose keinen Anteil am Landbesitz. Jahwe, der Gott Israels, sollte selbst ihr Erbbesitz sein und für sie sorgen, wie er es versprochen hatte. (4. Mose 18.20-21)