1{Von David.} Jehova ist mein Licht und mein Heil, vor wem sollte ich mich fürchten? Jehova ist meines Lebens Stärke, vor wem sollte ich erschrecken?(Psalm 56.5)(Jesaja 12.2)2Als Übeltäter mir nahten, um mein Fleisch zu fressen, meine Bedränger und meine Feinde - sie strauchelten und fielen.(Hiob 19.22)3Wenn ein Heer sich wider mich lagert, nicht fürchtet sich mein Herz; wenn Krieg sich wider mich erhebt, hierauf vertraue ich:(Psalm 3.7)4Eines habe ich von Jehova erbeten, nach diesem will ich trachten: zu wohnen im Hause Jehovas alle Tage meines Lebens, um anzuschauen die Lieblichkeit Jehovas und nach ihm zu forschen in seinem Tempel.(Psalm 23.6)(Psalm 26.6-8)(Psalm 42.5)(Psalm 63.3)(Psalm 84.4-5)5Denn er wird mich bergen in seiner Hütte am Tage des Übels, er wird mich verbergen in dem Verborgenen seines Zeltes; auf einen Felsen wird er mich erhöhen.(Psalm 31.21)(Psalm 40.3)6Und nun wird mein Haupt erhöht sein über meine Feinde rings um mich her; und Opfer des Jubelschalls will ich opfern in seinem Zelte, ich will singen und Psalmen singen Jehova.7Höre, Jehova, mit meiner Stimme rufe ich; und sei mir gnädig und erhöre mich!8Von dir hat mein Herz gesagt: Du sprichst: Suchet mein Angesicht! - Dein Angesicht, Jehova, suche ich.(5. Mose 4.29)9Verbirg dein Angesicht nicht vor mir, weise nicht ab im Zorne deinen Knecht! Du bist meine Hilfe gewesen; laß mich nicht und verlaß mich nicht, Gott meines Heils!10Denn hätten mein Vater und meine Mutter mich verlassen, so nähme doch Jehova mich auf.(Jesaja 49.15)11Lehre mich, Jehova, deinen Weg, und leite mich auf ebenem Pfade um meiner Feinde willen!(Psalm 25.4)(Psalm 86.11)(Psalm 139.24)12Gib mich nicht preis der Gier meiner Bedränger! denn falsche Zeugen sind wider mich aufgestanden und der da Gewalttat schnaubt.13Wenn ich nicht geglaubt hätte, das Gute Jehovas zu schauen im Lande der Lebendigen ...!(Psalm 142.6)(Jesaja 38.11)14Harre auf Jehova! sei stark, und dein Herz fasse Mut, und harre auf Jehova!
1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43)3Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.(5. Mose 27.17)15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9)18Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.(2. Mose 21.23-25)