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Psalm - Kapitel 25

1 {Von David.} Zu dir, Jehova, erhebe ich meine Seele. 2 Mein Gott, auf dich vertraue ich: laß mich nicht beschämt werden, laß meine Feinde nicht über mich frohlocken! 3 Auch werden alle, die auf dich harren, nicht beschämt werden; es werden beschämt werden, die treulos handeln ohne Ursache. (Jesaja 49.23) 4 Deine Wege, Jehova, tue mir kund, deine Pfade lehre mich! (Psalm 27.11) 5 Leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich, denn du bist der Gott meines Heils; auf dich harre ich den ganzen Tag. 6 Gedenke deiner Erbarmungen, Jehova, und deiner Gütigkeiten; denn von Ewigkeit her sind sie. 7 Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend, noch meiner Übertretungen; gedenke du meiner nach deiner Huld, um deiner Güte willen, Jehova! (Hiob 13.26) 8 Gütig und gerade ist Jehova, darum unterweist er die Sünder in dem Wege; 9 Er leitet die Sanftmütigen im Recht, und lehrt die Sanftmütigen seinen Weg. 10 Alle Pfade Jehovas sind Güte und Wahrheit für die, welche seinen Bund und seine Zeugnisse bewahren. 11 Um deines Namens willen, Jehova, wirst du ja vergeben meine Ungerechtigkeit; denn sie ist groß. 12 Wer ist nun der Mann, der Jehova fürchtet? Er wird ihn unterweisen in dem Wege, den er wählen soll. (Psalm 32.8) 13 Seine Seele wird im Guten wohnen, und sein Same die Erde besitzen. (Psalm 37.9) 14 Das Geheimnis Jehovas ist für die, welche ihn fürchten, und sein Bund, um ihnen denselben kundzutun. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen sind stets auf Jehova gerichtet; denn er wird meine Füße herausführen aus dem Netze. 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig, denn einsam und elend bin ich. 17 Die Ängste meines Herzens haben sich vermehrt; führe mich heraus aus meinen Drangsalen! 18 Sieh an mein Elend und meine Mühsal, und vergib alle meine Sünden! 19 Sieh an meine Feinde, denn ihrer sind viele, und mit grausamem Hasse hassen sie mich. (Psalm 35.19) 20 Bewahre meine Seele und errette mich! Laß mich nicht beschämt werden, denn ich traue auf dich. (Psalm 16.1) 21 Lauterkeit und Geradheit mögen mich behüten, denn ich harre auf dich. (Hiob 1.1) 22 Erlöse Israel, o Gott, aus allen seinen Bedrängnissen! (Psalm 130.8)

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)