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Psalm - Kapitel 22

1 Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen, bist fern von meiner Rettung, den Worten meines Gestöhns? 2 Mein Gott! ich rufe des Tages, und du antwortest nicht; und des Nachts, und mir wird keine Ruhe. (Matthäus 27.46) 3 Doch du bist heilig, der du wohnst unter den Lobgesängen Israels. 4 Auf dich vertrauten unsere Väter; sie vertrauten, und du errettetest sie. 5 Zu dir schrieen sie und wurden errettet; sie vertrauten auf dich und wurden nicht beschämt. 6 Ich aber bin ein Wurm und kein Mann, der Menschen Hohn und der vom Volke Verachtete. (Psalm 25.2-3) 7 Alle, die mich sehen, spotten meiner; sie reißen die Lippen auf, schütteln den Kopf: (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 "Er vertraut auf Jehova! der errette ihn, befreie ihn, weil er Lust an ihm hat!" (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 Doch du bist es, der mich aus dem Mutterleibe gezogen hat, der mich vertrauen ließ an meiner Mutter Brüsten. 10 Auf dich bin ich geworfen von Mutterschoße an, von meiner Mutter Leibe an bist du mein Gott. (Psalm 71.6) 11 Sei nicht fern von mir! denn Drangsal ist nahe, denn kein Helfer ist da. 12 Viele Farren haben mich umgeben, Stiere von Basan mich umringt; 13 Sie haben ihr Maul wider mich aufgesperrt, gleich einem reißenden und brüllenden Löwen. 14 Wie Wasser bin ich hingeschüttet, und alle meine Gebeine haben sich zertrennt; wie Wachs ist geworden mein Herz, es ist zerschmolzen inmitten meiner Eingeweide. 15 Meine Kraft ist vertrocknet wie ein Scherben, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen; und in den Staub des Todes legst du mich. (Lukas 22.44) 16 Denn Hunde haben mich umgeben, eine Rotte von Übeltätern hat mich umzingelt. Sie haben meine Hände und meine Füße durchgraben; (Johannes 19.28) 17 Alle meine Gebeine könnte ich zählen. Sie schauen und sehen mich an; (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Sie teilen meine Kleider unter sich, und über mein Gewand werfen sie das Los. 19 Du aber, Jehova, sei nicht fern! meine Stärke, eile mir zur Hilfe! (Johannes 19.24) 20 Errette vom Schwert meine Seele, meine einzige von der Gewalt des Hundes; 21 Rette mich aus dem Rachen des Löwen! Ja, du hast mich erhört von den Hörnern der Büffel. (Psalm 35.17) 22 Verkündigen will ich deinen Namen meinen Brüdern; inmitten der Versammlung will ich dich loben. 23 Ihr, die ihr Jehova fürchtet, lobet ihn; aller Same Jakobs, verherrlichet ihn, und scheuet euch vor ihm, aller Same Israels! (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12) 24 Denn nicht verachtet hat er, noch verabscheut das Elend des Elenden, noch sein Angesicht vor ihm verborgen; und als er zu ihm schrie, hörte er. 25 Von dir kommt mein Lobgesang in der großen Versammlung; bezahlen will ich meine Gelübde vor denen, die ihn fürchten. (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Die Sanftmütigen werden essen und satt werden; es werden Jehova loben, die ihn suchen; euer Herz lebe immerdar. (Psalm 116.14) 27 Es werden eingedenk werden und zu Jehova umkehren alle Enden der Erde; und vor dir werden niederfallen alle Geschlechter der Nationen. (Psalm 69.33) 28 Denn Jehovas ist das Reich, und unter den Nationen herrscht er. 29 Es essen und fallen nieder alle Fetten der Erde; vor ihm werden sich beugen alle, die in den Staub hinabfahren, und der seine Seele nicht am Leben erhält. 30 Ein Same wird ihm dienen; er wird dem Herrn als ein Geschlecht zugerechnet werden. (Philipper 2.10) 31 Sie werden kommen und verkünden seine Gerechtigkeit einem Volke, welches geboren wird, daß er es getan hat. (Jesaja 53.10)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)