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Psalm - Kapitel 22

1 Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen, bist fern von meiner Rettung, den Worten meines Gestöhns? 2 Mein Gott! ich rufe des Tages, und du antwortest nicht; und des Nachts, und mir wird keine Ruhe. (Matthäus 27.46) 3 Doch du bist heilig, der du wohnst unter den Lobgesängen Israels. 4 Auf dich vertrauten unsere Väter; sie vertrauten, und du errettetest sie. 5 Zu dir schrieen sie und wurden errettet; sie vertrauten auf dich und wurden nicht beschämt. 6 Ich aber bin ein Wurm und kein Mann, der Menschen Hohn und der vom Volke Verachtete. (Psalm 25.2-3) 7 Alle, die mich sehen, spotten meiner; sie reißen die Lippen auf, schütteln den Kopf: (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 "Er vertraut auf Jehova! der errette ihn, befreie ihn, weil er Lust an ihm hat!" (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 Doch du bist es, der mich aus dem Mutterleibe gezogen hat, der mich vertrauen ließ an meiner Mutter Brüsten. 10 Auf dich bin ich geworfen von Mutterschoße an, von meiner Mutter Leibe an bist du mein Gott. (Psalm 71.6) 11 Sei nicht fern von mir! denn Drangsal ist nahe, denn kein Helfer ist da. 12 Viele Farren haben mich umgeben, Stiere von Basan mich umringt; 13 Sie haben ihr Maul wider mich aufgesperrt, gleich einem reißenden und brüllenden Löwen. 14 Wie Wasser bin ich hingeschüttet, und alle meine Gebeine haben sich zertrennt; wie Wachs ist geworden mein Herz, es ist zerschmolzen inmitten meiner Eingeweide. 15 Meine Kraft ist vertrocknet wie ein Scherben, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen; und in den Staub des Todes legst du mich. (Lukas 22.44) 16 Denn Hunde haben mich umgeben, eine Rotte von Übeltätern hat mich umzingelt. Sie haben meine Hände und meine Füße durchgraben; (Johannes 19.28) 17 Alle meine Gebeine könnte ich zählen. Sie schauen und sehen mich an; (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Sie teilen meine Kleider unter sich, und über mein Gewand werfen sie das Los. 19 Du aber, Jehova, sei nicht fern! meine Stärke, eile mir zur Hilfe! (Johannes 19.24) 20 Errette vom Schwert meine Seele, meine einzige von der Gewalt des Hundes; 21 Rette mich aus dem Rachen des Löwen! Ja, du hast mich erhört von den Hörnern der Büffel. (Psalm 35.17) 22 Verkündigen will ich deinen Namen meinen Brüdern; inmitten der Versammlung will ich dich loben. 23 Ihr, die ihr Jehova fürchtet, lobet ihn; aller Same Jakobs, verherrlichet ihn, und scheuet euch vor ihm, aller Same Israels! (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12) 24 Denn nicht verachtet hat er, noch verabscheut das Elend des Elenden, noch sein Angesicht vor ihm verborgen; und als er zu ihm schrie, hörte er. 25 Von dir kommt mein Lobgesang in der großen Versammlung; bezahlen will ich meine Gelübde vor denen, die ihn fürchten. (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Die Sanftmütigen werden essen und satt werden; es werden Jehova loben, die ihn suchen; euer Herz lebe immerdar. (Psalm 116.14) 27 Es werden eingedenk werden und zu Jehova umkehren alle Enden der Erde; und vor dir werden niederfallen alle Geschlechter der Nationen. (Psalm 69.33) 28 Denn Jehovas ist das Reich, und unter den Nationen herrscht er. 29 Es essen und fallen nieder alle Fetten der Erde; vor ihm werden sich beugen alle, die in den Staub hinabfahren, und der seine Seele nicht am Leben erhält. 30 Ein Same wird ihm dienen; er wird dem Herrn als ein Geschlecht zugerechnet werden. (Philipper 2.10) 31 Sie werden kommen und verkünden seine Gerechtigkeit einem Volke, welches geboren wird, daß er es getan hat. (Jesaja 53.10)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)