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Psalm - Kapitel 22

1 Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen, bist fern von meiner Rettung, den Worten meines Gestöhns? 2 Mein Gott! ich rufe des Tages, und du antwortest nicht; und des Nachts, und mir wird keine Ruhe. (Matthäus 27.46) 3 Doch du bist heilig, der du wohnst unter den Lobgesängen Israels. 4 Auf dich vertrauten unsere Väter; sie vertrauten, und du errettetest sie. 5 Zu dir schrieen sie und wurden errettet; sie vertrauten auf dich und wurden nicht beschämt. 6 Ich aber bin ein Wurm und kein Mann, der Menschen Hohn und der vom Volke Verachtete. (Psalm 25.2-3) 7 Alle, die mich sehen, spotten meiner; sie reißen die Lippen auf, schütteln den Kopf: (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 "Er vertraut auf Jehova! der errette ihn, befreie ihn, weil er Lust an ihm hat!" (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 Doch du bist es, der mich aus dem Mutterleibe gezogen hat, der mich vertrauen ließ an meiner Mutter Brüsten. 10 Auf dich bin ich geworfen von Mutterschoße an, von meiner Mutter Leibe an bist du mein Gott. (Psalm 71.6) 11 Sei nicht fern von mir! denn Drangsal ist nahe, denn kein Helfer ist da. 12 Viele Farren haben mich umgeben, Stiere von Basan mich umringt; 13 Sie haben ihr Maul wider mich aufgesperrt, gleich einem reißenden und brüllenden Löwen. 14 Wie Wasser bin ich hingeschüttet, und alle meine Gebeine haben sich zertrennt; wie Wachs ist geworden mein Herz, es ist zerschmolzen inmitten meiner Eingeweide. 15 Meine Kraft ist vertrocknet wie ein Scherben, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen; und in den Staub des Todes legst du mich. (Lukas 22.44) 16 Denn Hunde haben mich umgeben, eine Rotte von Übeltätern hat mich umzingelt. Sie haben meine Hände und meine Füße durchgraben; (Johannes 19.28) 17 Alle meine Gebeine könnte ich zählen. Sie schauen und sehen mich an; (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Sie teilen meine Kleider unter sich, und über mein Gewand werfen sie das Los. 19 Du aber, Jehova, sei nicht fern! meine Stärke, eile mir zur Hilfe! (Johannes 19.24) 20 Errette vom Schwert meine Seele, meine einzige von der Gewalt des Hundes; 21 Rette mich aus dem Rachen des Löwen! Ja, du hast mich erhört von den Hörnern der Büffel. (Psalm 35.17) 22 Verkündigen will ich deinen Namen meinen Brüdern; inmitten der Versammlung will ich dich loben. 23 Ihr, die ihr Jehova fürchtet, lobet ihn; aller Same Jakobs, verherrlichet ihn, und scheuet euch vor ihm, aller Same Israels! (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12) 24 Denn nicht verachtet hat er, noch verabscheut das Elend des Elenden, noch sein Angesicht vor ihm verborgen; und als er zu ihm schrie, hörte er. 25 Von dir kommt mein Lobgesang in der großen Versammlung; bezahlen will ich meine Gelübde vor denen, die ihn fürchten. (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Die Sanftmütigen werden essen und satt werden; es werden Jehova loben, die ihn suchen; euer Herz lebe immerdar. (Psalm 116.14) 27 Es werden eingedenk werden und zu Jehova umkehren alle Enden der Erde; und vor dir werden niederfallen alle Geschlechter der Nationen. (Psalm 69.33) 28 Denn Jehovas ist das Reich, und unter den Nationen herrscht er. 29 Es essen und fallen nieder alle Fetten der Erde; vor ihm werden sich beugen alle, die in den Staub hinabfahren, und der seine Seele nicht am Leben erhält. 30 Ein Same wird ihm dienen; er wird dem Herrn als ein Geschlecht zugerechnet werden. (Philipper 2.10) 31 Sie werden kommen und verkünden seine Gerechtigkeit einem Volke, welches geboren wird, daß er es getan hat. (Jesaja 53.10)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)