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Psalm - Kapitel 17

1 {Ein Gebet; von David.} Höre, Jehova, die Gerechtigkeit, horche auf mein Schreien; nimm zu Ohren mein Gebet von Lippen ohne Trug! 2 Von deiner Gegenwart gehe mein Recht aus; laß deine Augen Aufrichtigkeit anschauen! (Psalm 43.1) 3 Du hast mein Herz geprüft, hast mich des Nachts durchforscht; du hast mich geläutert - nichts fandest du; mein Gedanke geht nicht weiter als mein Mund. (Psalm 16.7) (Psalm 139.1) 4 Was das Tun des Menschen anlangt, so habe ich mich durch das Wort deiner Lippen bewahrt vor den Wegen des Gewalttätigen. 5 Meine Schritte hielten fest an deinen Spuren, meine Tritte haben nicht gewankt. 6 Ich, ich habe dich angerufen, denn du erhörest mich, o Gott. Neige dein Ohr zu mir, höre meine Rede! 7 Erweise wunderbar deine Gütigkeiten, der du durch deine Rechte die auf dich Trauenden rettest vor denen, die sich wider sie erheben. (Psalm 4.4) 8 Bewahre mich wie den Augapfel im Auge; birg mich in dem Schatten deiner Flügel (5. Mose 32.10) 9 Vor den Gesetzlosen, die mich zerstören, meinen Todfeinden, die mich umzingeln. 10 Ihr fettes Herz verschließen sie, mit ihrem Munde reden sie stolz. 11 In allen unseren Schritten haben sie uns jetzt umringt; sie richten ihre Augen, uns zu Boden zu strecken. 12 Er ist gleich einem Löwen, der nach Raub schmachtet, und wie ein junger Löwe, sitzend im Versteck. (Psalm 10.9) 13 Stehe auf, Jehova! komm ihm zuvor, wirf ihn nieder! Errette meine Seele von dem Gesetzlosen durch dein Schwert; 14 Von den Leuten durch deine Hand, Jehova, von den Leuten dieses Zeitlaufs! Ihr Teil ist in diesem Leben, und ihren Bauch füllst du mit deinem Schatze; sie haben Söhne die Fülle, und ihren Überfluß lassen sie ihren Kindern. (Lukas 16.25) (Philipper 3.19) 15 Ich, ich werde dein Angesicht schauen in Gerechtigkeit, werde gesättigt werden, wenn ich erwache, mit deinem Bilde.

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)