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Psalm - Kapitel 148

1 {Lobet Jehova!} Lobet Jehova von den Himmeln her; lobet ihn in den Höhen! 2 Lobet ihn, alle seine Engel; lobet ihn, alle seine Heerscharen! (Psalm 103.20-22) 3 Lobet ihn, Sonne und Mond; lobet ihn, alle ihr leuchtenden Sterne! 4 Lobet ihn, ihr Himmel der Himmel, und ihr Wasser, die ihr oberhalb der Himmel seid! 5 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn er gebot, und sie waren geschaffen; (Psalm 33.9) 6 und er stellte sie hin für immer und ewig; er gab ihnen eine Satzung, und sie werden sie nicht überschreiten. 7 Lobet Jehova von der Erde her, ihr Wasserungeheuer und alle Tiefen! 8 Feuer und Hagel, Schnee und Nebel, du Sturmwind, der du ausrichtest sein Wort; 9 ihr Berge und alle Hügel, Fruchtbäume und alle Zedern; 10 Wildes Getier und alles Vieh, kriechende Tiere und geflügeltes Gevögel! 11 Ihr Könige der Erde und alle Völkerschaften, ihr Fürsten und alle Richter der Erde; 12 Ihr Jünglinge und auch ihr Jungfrauen, ihr Alten samt den Jungen! 13 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn sein Name ist hoch erhaben, er allein; seine Majestät ist über Erde und Himmel. 14 Und er hat erhöht das Horn seines Volkes, das Lob all seiner Frommen, der Kinder Israel, des Volkes, das ihm nahe ist. Lobet Jehova! (Psalm 132.17)

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5. Mose - Kapitel 25

1 Wenn Männer einen Streit miteinander haben und kommen vor Gericht, wo man ihnen Recht spricht, dann soll man dem Recht geben, der im Recht ist, und den Schuldigen verurteilen. 2 Hat der Schuldige Schläge verdient, soll der Richter ihn veranlassen, sich hinzulegen, und ihm nach seinem Vergehen eine bestimmte Zahl Schläge geben lassen. 3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, nicht mehr. Dein Bruder würde vor dir entehrt werden, wenn er noch mehr Schläge bekommt. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18) 5 Wenn Brüder auf demselben Grundbesitz wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, dann soll seine Witwe keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll zu ihr kommen, sie zur Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name in Israel nicht untergeht. 7 Will der Mann seine Schwägerin aber nicht heiraten, soll sie zum Versammlungsplatz am Stadttor gehen und zu den Ältesten sagen: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten. Er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen." 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Doch wenn er sich hinstellt und erklärt: "Ich habe keine Lust, sie zu heiraten!", 9 dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den Ältesten den Schuh abziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: "So behandelt man jemand, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will!" 10 In Israel wird man seine Familie dann nur noch die "Barfüßer" nennen. 11 Wenn zwei Männer im Streit heftig aneinander geraten, und die Frau des einen will ihren Mann aus der Hand des Schlägers retten und packt diesen dabei an seinen Geschlechtsteilen, 12 dann dürft ihr kein Mitleid mit ihr haben. Ihr müsst ihr die Hand abhauen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine in deinem Beutel haben, einen größeren und einen kleineren. 14 Du sollst nicht zweierlei Hohlmaße in deinem Haus haben, ein größeres und ein kleineres. 15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 16 Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut und andere betrügt. (Micha 6.11) 17 Denk daran, was Amalek dir angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt, (2. Mose 17.8) 18 wie er dich überfiel und hinter dir her ohne Gottesfurcht alle Schwachen erschlug, als du erschöpft und müde warst. 19 Wenn Jahwe, dein Gott, dir in dem Land, das er dir geben will, Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum, dann sollst du jede Spur von Amalek auslöschen. Vergiss es nicht! (1. Samuel 15.2-3)