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Psalm - Kapitel 147

1 Lobet Jehova! denn es ist gut, unseren Gott zu besingen; denn es ist lieblich, es geziemt sich Lobgesang. (Psalm 92.2) 2 Jehova baut Jerusalem, die Vertriebenen Israels sammelt er. 3 Der da heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und ihre Wunden verbindet; (Jesaja 61.1) 4 Der da zählt die Zahl der Sterne, sie alle nennt mit Namen. (Jesaja 40.26) 5 Groß ist unser Herr, und groß an Macht; seiner Einsicht ist kein Maß. 6 Jehova hält aufrecht die Elenden; er erniedrigt bis zur Erde die Gesetzlosen. (Lukas 1.52) 7 Stimmet Jehova einen Lobgesang an, singet Psalmen unserem Gott mit der Laute! 8 Ihm, der die Himmel mit Wolken bedeckt, der Regen bereitet für die Erde, der Gras sprossen läßt auf den Bergen; 9 Der dem Vieh sein Futter gibt, den jungen Raben, die da rufen. (Hiob 38.41) 10 Er hat nicht Lust an der Stärke des Rosses, noch Gefallen an den Beinen des Mannes; 11 Jehova hat Gefallen an denen, die ihn fürchten, an denen, die auf seine Güte harren. 12 Rühme, Jerusalem, Jehova! lobe, Zion, deinen Gott! 13 Denn er hat befestigt die Riegel deiner Tore, hat deine Kinder gesegnet in deiner Mitte; 14 Er, der Frieden stellt in deine Grenzen, dich sättigt mit dem Fette des Weizens; 15 Der seinen Befehl auf die Erde sendet: sehr schnell läuft sein Wort; 16 Der Schnee gibt wie Wolle, Reif wie Asche streut; (Hiob 38.22) (Psalm 148.8) 17 Der sein Eis wirft wie Brocken: wer kann bestehen vor seinem Frost? 18 Er sendet sein Wort und schmelzt sie; er läßt seinen Wind wehen: es rieseln die Wasser. 19 Er verkündet Jakob sein Wort, Israel seine Satzungen und seine Rechte. 20 Keiner Nation hat er also getan; und die Rechte, sie haben sie nicht gekannt. Lobet Jehova! (5. Mose 4.7) (Apostelgeschichte 14.16) (Römer 3.2)

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.