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Psalm - Kapitel 145

1 {Ein Lobgesang. Von David.} Ich will dich erheben, mein Gott, du König, und deinen Namen preisen immer und ewiglich. 2 Jeden Tag will ich dich preisen, und deinen Namen loben immer und ewiglich. 3 Groß ist Jehova und sehr zu loben, und seine Größe ist unerforschlich. 4 Ein Geschlecht wird dem anderen rühmen deine Werke, und deine Machttaten werden sie verkünden. 5 Reden will ich von der herrlichen Pracht deiner Majestät und von deinen Wundertaten. 6 Und sie werden sprechen von der Kraft deiner furchtbaren Taten, und deine Großtaten werde ich erzählen. 7 Das Gedächtnis deiner großen Güte werden sie hervorströmen lassen, und deine Gerechtigkeit jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jehova, langsam zum Zorn und groß an Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jehova ist gut gegen alle, und seine Erbarmungen sind über alle seine Werke. (Römer 11.32) 10 Es werden dich loben, Jehova, alle deine Werke, und deine Frommen dich preisen. 11 Sie werden sprechen von der Herrlichkeit deines Reiches und werden reden von deiner Macht, 12 Um den Menschenkindern kundzutun seine Machttaten und die prachtvolle Herrlichkeit seines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ein Reich aller Zeitalter, und deine Herrschaft durch alle Geschlechter hindurch. 14 Jehova stützt alle Fallenden und richtet auf alle Niedergebeugten. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zu seiner Zeit; (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du tust deine Hand auf und sättigst alles Lebendige nach Begehr. 17 Jehova ist gerecht in allen seinen Wegen und gütig in allen seinen Taten. (5. Mose 32.4) 18 Nahe ist Jehova allen, die ihn anrufen, allen, die ihn anrufen in Wahrheit. 19 Er tut das Verlangen derer, die ihn fürchten; ihr Schreien hört er und rettet sie. (Sprüche 10.24) 20 Jehova bewahrt alle, die ihn lieben, und alle Gesetzlosen vertilgt er. 21 Mein Mund soll das Lob Jehovas aussprechen; und alles Fleisch preise seinen heiligen Namen immer und ewiglich!

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5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)