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Psalm - Kapitel 145

1 {Ein Lobgesang. Von David.} Ich will dich erheben, mein Gott, du König, und deinen Namen preisen immer und ewiglich. 2 Jeden Tag will ich dich preisen, und deinen Namen loben immer und ewiglich. 3 Groß ist Jehova und sehr zu loben, und seine Größe ist unerforschlich. 4 Ein Geschlecht wird dem anderen rühmen deine Werke, und deine Machttaten werden sie verkünden. 5 Reden will ich von der herrlichen Pracht deiner Majestät und von deinen Wundertaten. 6 Und sie werden sprechen von der Kraft deiner furchtbaren Taten, und deine Großtaten werde ich erzählen. 7 Das Gedächtnis deiner großen Güte werden sie hervorströmen lassen, und deine Gerechtigkeit jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jehova, langsam zum Zorn und groß an Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jehova ist gut gegen alle, und seine Erbarmungen sind über alle seine Werke. (Römer 11.32) 10 Es werden dich loben, Jehova, alle deine Werke, und deine Frommen dich preisen. 11 Sie werden sprechen von der Herrlichkeit deines Reiches und werden reden von deiner Macht, 12 Um den Menschenkindern kundzutun seine Machttaten und die prachtvolle Herrlichkeit seines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ein Reich aller Zeitalter, und deine Herrschaft durch alle Geschlechter hindurch. 14 Jehova stützt alle Fallenden und richtet auf alle Niedergebeugten. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zu seiner Zeit; (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du tust deine Hand auf und sättigst alles Lebendige nach Begehr. 17 Jehova ist gerecht in allen seinen Wegen und gütig in allen seinen Taten. (5. Mose 32.4) 18 Nahe ist Jehova allen, die ihn anrufen, allen, die ihn anrufen in Wahrheit. 19 Er tut das Verlangen derer, die ihn fürchten; ihr Schreien hört er und rettet sie. (Sprüche 10.24) 20 Jehova bewahrt alle, die ihn lieben, und alle Gesetzlosen vertilgt er. 21 Mein Mund soll das Lob Jehovas aussprechen; und alles Fleisch preise seinen heiligen Namen immer und ewiglich!

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)