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Psalm - Kapitel 145

1 {Ein Lobgesang. Von David.} Ich will dich erheben, mein Gott, du König, und deinen Namen preisen immer und ewiglich. 2 Jeden Tag will ich dich preisen, und deinen Namen loben immer und ewiglich. 3 Groß ist Jehova und sehr zu loben, und seine Größe ist unerforschlich. 4 Ein Geschlecht wird dem anderen rühmen deine Werke, und deine Machttaten werden sie verkünden. 5 Reden will ich von der herrlichen Pracht deiner Majestät und von deinen Wundertaten. 6 Und sie werden sprechen von der Kraft deiner furchtbaren Taten, und deine Großtaten werde ich erzählen. 7 Das Gedächtnis deiner großen Güte werden sie hervorströmen lassen, und deine Gerechtigkeit jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jehova, langsam zum Zorn und groß an Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jehova ist gut gegen alle, und seine Erbarmungen sind über alle seine Werke. (Römer 11.32) 10 Es werden dich loben, Jehova, alle deine Werke, und deine Frommen dich preisen. 11 Sie werden sprechen von der Herrlichkeit deines Reiches und werden reden von deiner Macht, 12 Um den Menschenkindern kundzutun seine Machttaten und die prachtvolle Herrlichkeit seines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ein Reich aller Zeitalter, und deine Herrschaft durch alle Geschlechter hindurch. 14 Jehova stützt alle Fallenden und richtet auf alle Niedergebeugten. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zu seiner Zeit; (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du tust deine Hand auf und sättigst alles Lebendige nach Begehr. 17 Jehova ist gerecht in allen seinen Wegen und gütig in allen seinen Taten. (5. Mose 32.4) 18 Nahe ist Jehova allen, die ihn anrufen, allen, die ihn anrufen in Wahrheit. 19 Er tut das Verlangen derer, die ihn fürchten; ihr Schreien hört er und rettet sie. (Sprüche 10.24) 20 Jehova bewahrt alle, die ihn lieben, und alle Gesetzlosen vertilgt er. 21 Mein Mund soll das Lob Jehovas aussprechen; und alles Fleisch preise seinen heiligen Namen immer und ewiglich!

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)