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Psalm - Kapitel 144

1 {Von David.} Gepriesen sei Jehova, mein Fels, der meine Hände unterweist zum Kampf, meine Finger zum Kriege: (Psalm 18.35) 2 Meine Güte und meine Burg, meine hohe Feste und mein Erretter; mein Schild und der, auf den ich traue, der mir mein Volk unterwirft! (Psalm 18.3) 3 Jehova, was ist der Mensch, daß du Kenntnis von ihm nimmst, der Sohn des Menschen, daß du ihn beachtest? (Psalm 8.5) 4 Der Mensch gleicht dem Hauche; seine Tage sind wie ein vorübergehender Schatten. (Hiob 14.2) 5 Jehova, neige deine Himmel und fahre hernieder; rühre die Berge an, daß sie rauchen! (Psalm 18.10) (Psalm 104.32) 6 Blitze mit Blitzen und zerstreue sie; schieße deine Pfeile und verwirre sie! 7 Strecke deine Hände aus von der Höhe; reiße mich und errette mich aus großen Wassern, aus der Hand der Söhne der Fremde, 8 Deren Mund Eitelkeit redet, und deren Rechte eine Rechte der Lüge ist! (Psalm 144.11) 9 Gott! ein neues Lied will ich dir singen, mit der Harfe von zehn Saiten will ich dir Psalmen singen; (Psalm 33.2-3) 10 Dir, der Rettung gibt den Königen, der seinen Knecht David entreißt dem verderblichen Schwerte. 11 Reiße mich und errette mich aus der Hand der Söhne der Fremde, deren Mund Eitelkeit redet, und deren Rechte eine Rechte der Lüge ist; (Psalm 144.8) 12 Daß unsere Söhne in ihrer Jugend seien gleich hochgezogenen Pflanzen, unsere Töchter gleich behauenen Ecksäulen nach der Bauart eines Palastes; (Psalm 128.3) 13 Daß unsere Speicher voll seien, spendend von allerlei Art; daß unser Kleinvieh sich tausendfach mehre, zehntausendfach auf unseren Triften; 14 Daß unsere Rinder trächtig seien; daß kein Einbruch und kein Ausfall sei und kein Klaggeschrei auf unseren Straßen! 15 Glückselig das Volk, dem also ist! Glückselig das Volk, dessen Gott Jehova ist! (5. Mose 33.29)

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.