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Psalm - Kapitel 143

1 {Ein Psalm. Von David.} Jehova! höre mein Gebet, nimm zu Ohren mein Flehen; erhöre mich in deiner Treue, in deiner Gerechtigkeit! 2 Und gehe nicht ins Gericht mit deinem Knechte! denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht. (Hiob 9.2) (Psalm 130.3) 3 Denn der Feind verfolgt meine Seele, zertritt zur Erde mein Leben, macht mich wohnen in Finsternissen gleich den Toten der Urzeit. 4 Und mein Geist ermattet in mir, mein Herz ist betäubt in meinem Innern. 5 Ich gedenke der Tage der Vorzeit, überlege all dein Tun; ich sinne über das Werk deiner Hände. (Psalm 77.6) 6 Zu dir breite ich meine Hände aus; gleich einem lechzenden Lande lechzt meine Seele nach dir. (Sela.) (Psalm 42.2-3) (Psalm 63.2) 7 Eilends erhöre mich, Jehova! es verschmachtet mein Geist. Verbirg dein Angesicht nicht vor mir! sonst werde ich denen gleich sein, die zur Grube hinabfahren. (Psalm 28.1) 8 Laß mich früh hören deine Güte, denn auf dich vertraue ich; tue mir kund den Weg, den ich wandeln soll, denn zu dir erhebe ich meine Seele! 9 Errette mich, Jehova, von meinen Feinden! zu dir nehme ich meine Zuflucht. 10 Lehre mich tun dein Wohlgefallen! denn du bist mein Gott; dein guter Geist leite mich in ebenem Lande! (Psalm 25.5) 11 Um deines Namens willen, Jehova, belebe mich; in deiner Gerechtigkeit führe meine Seele aus der Bedrängnis! (Psalm 23.3) (Psalm 119.25) 12 Und in deiner Güte vertilge meine Feinde, und alle Bedränger meiner Seele bringe um! denn ich bin dein Knecht. (Psalm 116.16)

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5. Mose - Kapitel 24

1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet, 3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt, 4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken. 5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen. (5. Mose 20.7) 6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben. 7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. (2. Mose 21.16) 8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen. 12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht, 13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt. (3. Mose 19.13) 15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden. 16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören. 21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören. 22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.