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Psalm - Kapitel 143

1 {Ein Psalm. Von David.} Jehova! höre mein Gebet, nimm zu Ohren mein Flehen; erhöre mich in deiner Treue, in deiner Gerechtigkeit! 2 Und gehe nicht ins Gericht mit deinem Knechte! denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht. (Hiob 9.2) (Psalm 130.3) 3 Denn der Feind verfolgt meine Seele, zertritt zur Erde mein Leben, macht mich wohnen in Finsternissen gleich den Toten der Urzeit. 4 Und mein Geist ermattet in mir, mein Herz ist betäubt in meinem Innern. 5 Ich gedenke der Tage der Vorzeit, überlege all dein Tun; ich sinne über das Werk deiner Hände. (Psalm 77.6) 6 Zu dir breite ich meine Hände aus; gleich einem lechzenden Lande lechzt meine Seele nach dir. (Sela.) (Psalm 42.2-3) (Psalm 63.2) 7 Eilends erhöre mich, Jehova! es verschmachtet mein Geist. Verbirg dein Angesicht nicht vor mir! sonst werde ich denen gleich sein, die zur Grube hinabfahren. (Psalm 28.1) 8 Laß mich früh hören deine Güte, denn auf dich vertraue ich; tue mir kund den Weg, den ich wandeln soll, denn zu dir erhebe ich meine Seele! 9 Errette mich, Jehova, von meinen Feinden! zu dir nehme ich meine Zuflucht. 10 Lehre mich tun dein Wohlgefallen! denn du bist mein Gott; dein guter Geist leite mich in ebenem Lande! (Psalm 25.5) 11 Um deines Namens willen, Jehova, belebe mich; in deiner Gerechtigkeit führe meine Seele aus der Bedrängnis! (Psalm 23.3) (Psalm 119.25) 12 Und in deiner Güte vertilge meine Feinde, und alle Bedränger meiner Seele bringe um! denn ich bin dein Knecht. (Psalm 116.16)

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3. Mose - Kapitel 3

1 Wenn jemand ein Freudenopfer bringen möchte und seine Opfergabe für Jahwe aus einem Rind besteht, dann kann er ein männliches oder weibliches Tier bringen. Es muss aber fehlerfrei sein. 2 Er soll seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. 3 Ein Teil des Freudenopfers soll für Jahwe verbrannt werden, und zwar alles Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 5 Der Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll es zusammen mit den Brandopfern auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 6 Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege als Freudenopfer bringen will, kann es ein männliches oder weibliches Tier sein. Es darf aber keine Fehler haben. 7 Wenn seine Opfergabe ein Schafböckchen ist, soll er es zu Jahwe bringen, 8 seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 9 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: der Fettschwanz - er soll dicht beim Schwanzwirbel abgetrennt werden - und alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 10 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 11 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer Jahwes. 12 Wenn seine Opfergabe eine Ziege ist, soll er sie zu Jahwe bringen, 13 seine Hand auf ihren Kopf stützen und sie vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll ihr Blut ringsherum an den Altar sprengen. 14 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 15 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 16 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer, ein Geruch der Befriedigung. Alles Fett gehört Jahwe. 17 Das soll eine ewige Ordnung bei allen euren Nachkommen sein, überall, wo sie wohnen: Keiner von euch darf irgendwelches Fett oder Blut essen!" (1. Mose 9.4) (3. Mose 7.23) (3. Mose 7.26) (3. Mose 17.10-14) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23) (Apostelgeschichte 15.20) (Apostelgeschichte 15.29)