1Mit meiner Stimme schreie ich zu Jehova, mit meiner Stimme flehe ich zu Jehova.(1. Samuel 24.4)2Ich schütte meine Klage vor ihm aus, meine Bedrängnis tue ich vor ihm kund.3Als mein Geist in mir ermattete, da kanntest du meinen Pfad. Auf dem Wege, den ich wandelte, haben sie mir heimlich eine Schlinge gelegt.4Schaue zur Rechten, und sieh: ich habe ja niemand, der mich erkennt; verloren ist mir jede Zuflucht, niemand fragt nach meiner Seele.(Psalm 138.7)5Zu dir habe ich geschrieen, Jehova! Ich habe gesagt: Du bist meine Zuflucht, mein Teil im Lande der Lebendigen.6Horche auf mein Schreien, denn ich bin sehr elend; errette mich von meinen Verfolgern, denn sie sind mir zu mächtig!(Psalm 27.13)7Führe aus dem Gefängnis heraus meine Seele, damit ich deinen Namen preise! Die Gerechten werden mich umringen, wenn du mir wohlgetan hast.(Psalm 7.2)
1Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte.2Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2)(5. Mose 23.22)(Richter 11.35)(Prediger 5.3-4)4Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen."17Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.