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Psalm - Kapitel 140

1 Befreie mich, Jehova, von dem bösen Menschen; vor dem Manne der Gewalttaten behüte mich! 2 Welche Bosheiten ersinnen im Herzen, täglich Krieg erregen. 3 Sie schärfen ihre Zunge wie eine Schlange; Otterngift ist unter ihren Lippen. (Sela.) 4 Bewahre mich, Jehova, vor den Händen des Gesetzlosen, vor dem Manne der Gewalttaten behüte mich, welche darauf sinnen, meine Tritte umzustoßen! (Römer 3.13) 5 Die Hoffärtigen haben mir heimlich eine Schlinge und Fallstricke gelegt, ein Netz ausgespannt zur Seite des Weges, sie haben mir Fallen gestellt. (Sela.) 6 Ich sprach zu Jehova: Du bist mein Gott! Nimm zu Ohren, Jehova, die Stimme meines Flehens! 7 Jehova, der Herr, ist die Stärke meiner Rettung; du hast mein Haupt beschirmt am Tage der Waffen. (Psalm 22.11) 8 Gewähre nicht, Jehova, die Gelüste des Gesetzlosen, laß sein Vorhaben nicht gelingen: sie würden sich erheben. (Sela.) 9 Die Häupter derer, die mich umringen, das Unheil ihrer Lippen bedecke sie! 10 Mögen feurige Kohlen auf sie herabfallen! Ins Feuer stürze er sie, in Wasserfluten, daß sie nicht aufstehen! (Psalm 7.17) 11 Der Mann von böser Zunge möge nicht feststehen im Lande; der Mann der Gewalttat - das Böse möge ihn jagen bis zum Sturz! 12 Ich weiß, daß Jehova ausführen wird die Rechtssache des Elenden, das Recht der Armen. 13 Ja, die Gerechten werden deinen Namen preisen, die Aufrichtigen werden vor deinem Angesicht wohnen.

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.