zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 140

1 Befreie mich, Jehova, von dem bösen Menschen; vor dem Manne der Gewalttaten behüte mich! 2 Welche Bosheiten ersinnen im Herzen, täglich Krieg erregen. 3 Sie schärfen ihre Zunge wie eine Schlange; Otterngift ist unter ihren Lippen. (Sela.) 4 Bewahre mich, Jehova, vor den Händen des Gesetzlosen, vor dem Manne der Gewalttaten behüte mich, welche darauf sinnen, meine Tritte umzustoßen! (Römer 3.13) 5 Die Hoffärtigen haben mir heimlich eine Schlinge und Fallstricke gelegt, ein Netz ausgespannt zur Seite des Weges, sie haben mir Fallen gestellt. (Sela.) 6 Ich sprach zu Jehova: Du bist mein Gott! Nimm zu Ohren, Jehova, die Stimme meines Flehens! 7 Jehova, der Herr, ist die Stärke meiner Rettung; du hast mein Haupt beschirmt am Tage der Waffen. (Psalm 22.11) 8 Gewähre nicht, Jehova, die Gelüste des Gesetzlosen, laß sein Vorhaben nicht gelingen: sie würden sich erheben. (Sela.) 9 Die Häupter derer, die mich umringen, das Unheil ihrer Lippen bedecke sie! 10 Mögen feurige Kohlen auf sie herabfallen! Ins Feuer stürze er sie, in Wasserfluten, daß sie nicht aufstehen! (Psalm 7.17) 11 Der Mann von böser Zunge möge nicht feststehen im Lande; der Mann der Gewalttat - das Böse möge ihn jagen bis zum Sturz! 12 Ich weiß, daß Jehova ausführen wird die Rechtssache des Elenden, das Recht der Armen. 13 Ja, die Gerechten werden deinen Namen preisen, die Aufrichtigen werden vor deinem Angesicht wohnen.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

1 Beachte den Ährenmonat und feiere das Passa für Jahwe, deinen Gott. Denn im Ährenmonat hat Jahwe, dein Gott, dich nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Komm an den Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Passaopfer schlachten: ein Schaf, eine Ziege oder ein Rind. 3 Du darfst aber kein Brot dazu essen, das mit Sauerteig zubereitet wurde. Sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brotfladen essen, Brot des Elends, - denn in angstvoller Eile bist du aus dem Land Ägypten ausgezogen - damit du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägypten denkst. 4 Sieben Tage lang soll nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! Auch von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, soll nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. 5 Du darfst das Passaopfer nicht an irgendeinem deiner Orte schlachten, die Jahwe, dein Gott, dir gibt. 6 Sondern an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passaopfer schlachten. Das soll am Abend geschehen, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszugs aus Ägypten. 7 Bereite das Fleisch zu und iss es an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. Am nächsten Morgen kannst du nach Hause reisen. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuerte Brotfladen essen. Am siebten Tag ist eine Festversammlung für Jahwe, deinen Gott. Da darfst du keinerlei Arbeit verrichten. 9 Sieben Wochen sollst du vom Beginn der Getreideernte an abzählen, sieben Wochen. 10 Dann sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Fest der Wochen feiern. Dabei bringst du ihm eine freiwillige Gabe mit, je nachdem, wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du mit deinen Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. Das soll an dem Ort geschehen, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten warst, richte dich nach diesen Weisungen und halte sie ein. (5. Mose 5.15) 13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn Getreideernte und Weinlese beendet sind. 14 Als Freudenfest sollst du es begehen mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, das Fest feiern und zwar an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem Ertrag und der Arbeit deiner Hände, sodass du dich der Freude überlassen kannst. 16 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den Jahwe auswählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Aber man soll nicht mit leeren Händen vor Jahwe erscheinen. 17 Jeder bringe das mit, was er geben kann, je nachdem, wie Jahwe ihn gesegnet hat. 18 In allen deinen Ortschaften in jedem deiner Stämme sollst du Richter und Aufseher einsetzen. Sie sollen dem Volk mit gerechtem Urteil Recht sprechen. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk annehmen, denn Bestechung macht weise Leute blind und verdreht die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Du sollst der Gerechtigkeit und nur der Gerechtigkeit folgen, damit du am Leben bleibst und das Land in Besitz nimmst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 21 Neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichten wirst, darfst du keinen Aschera-Pfahl aufstellen und auch keinen Baum pflanzen. (5. Mose 7.5) 22 Du darfst dir keine Gedenksteine aufrichten, denn Jahwe, dein Gott, hasst das. (3. Mose 26.1)