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Psalm - Kapitel 136

1 Preiset Jehova! denn er ist gütig, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 106.1) 2 Preiset den Gott der Götter, denn seine Güte währt ewiglich. 3 Preiset den Herrn der Herren! denn seine Güte währt ewiglich; 4 Den, der große Wunder tut, er allein, denn seine Güte währt ewiglich; 5 Den, der die Himmel gemacht hat mit Einsicht, denn seine Güte währt ewiglich. 6 Den, der die Erde ausgebreitet hat über den Wassern, denn seine Güte währt ewiglich; 7 Den, der große Lichter gemacht hat, denn seine Güte währt ewiglich: (1. Mose 1.14-18) 8 Die Sonne zur Beherrschung des Tages, denn seine Güte währt ewiglich, 9 Den Mond und die Sterne zur Beherrschung der Nacht, denn seine Güte währt ewiglich; 10 Den, der Ägypten schlug an seinen Erstgeborenen, denn seine Güte währt ewiglich, (Psalm 78.51) (Psalm 135.8-12) 11 Und Israel herausführte aus ihrer Mitte, denn seine Güte währt ewiglich, 12 Mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm, denn seine Güte währt ewiglich; 13 Den, der das Schilfmeer in zwei Teile zerteilte, denn seine Güte währt ewiglich; 14 Und Israel mitten hindurchgehen ließ, denn seinen Güte währt ewiglich, 15 Und den Pharao und sein Heer ins Schilfmeer stürzte, denn seine Güte währt ewiglich; 16 Den, der sein Volk durch die Wüste führte, denn seine Güte währt ewiglich; 17 Den, der große Könige schlug, denn seine Güte währt ewiglich, 18 Und mächtige Könige schlug, denn seine Güte währt ewiglich, 19 Sihon, den König der Amoriter, denn seine Güte währt ewiglich, 20 Und Og, den König von Basan, denn seine Güte währt ewiglich, 21 Und ihr Land zum Erbteil gab, denn seine Güte währt ewiglich, 22 Zum Erbteil seinem Knechte Israel, denn seine Güte währt ewiglich; 23 Der unser gedachte in unserer Niedrigkeit, denn seine Güte währt ewiglich, 24 Und uns errettete von unseren Bedrängern, denn seine Güte währt ewiglich; 25 Der Speise gibt allem Fleische, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 145.15) 26 Preiset den Gott der Himmel! denn seine Güte währt ewiglich.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.