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Psalm - Kapitel 118

1 Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 107.1) 2 Es sage doch Israel: denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 115.9-13) 3 Es sage doch das Haus Aaron: denn seine Güte währt ewiglich. 4 Es sagen doch, die Jehova fürchten: denn seine Güte währt ewiglich. 5 Aus der Bedrängnis rief ich zu Jah; Jah erhörte mich und setzte mich in einen weiten Raum. 6 Jehova ist für mich, ich werde mich nicht fürchten; was sollte der Mensch mir tun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Jehova ist für mich unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an meinen Hassern. 8 Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf den Menschen. 9 Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf Fürsten. (Psalm 146.3) 10 Alle Nationen hatten mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. 11 Sie hatten mich umringt, ja, mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. 12 Sie hatten mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie Dornenfeuer; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. (Jesaja 33.12) 13 Hart hast du mich gestoßen, um mich zu Fall zu bringen; aber Jehova hat mir geholfen. 14 Meine Stärke und mein Gesang ist Jah, und er ist mir zur Rettung geworden. (2. Mose 15.2) 15 Die Stimme des Jubels und der Rettung ist in den Zelten der Gerechten; die Rechte Jehovas tut mächtige Taten. 16 Die Rechte Jehovas ist erhoben, die Rechte Jehovas tut mächtige Taten. 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und die Taten Jahs erzählen. 18 Hart hat mich Jah gezüchtigt, aber dem Tode hat er mich nicht übergeben. (2. Korinther 6.9) 19 Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit: ich will durch sie eingehen, Jah will ich preisen. 20 Dies ist das Tor Jehovas: Die Gerechten werden durch dasselbe eingehen. 21 Ich will dich preisen, denn du hast mich erhört und bist mir zur Rettung geworden. (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden. (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 Von Jehova ist dies geschehen; wunderbar ist es in unseren Augen. 24 Dies ist der Tag, den Jehova gemacht hat; frohlocken wir und freuen wir uns in ihm. 25 Bitte, Jehova, rette doch! bitte, Jehova, gib doch Wohlfahrt! 26 Gesegnet, der da kommt im Namen Jehovas! Von dem Hause Jehovas aus haben wir euch gesegnet. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Jehova ist Gott, und er hat uns Licht gegeben; bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars. 28 Du bist mein Gott, und ich will dich preisen; mein Gott, ich will dich erheben. 29 Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)