zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 118

1 Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 107.1) 2 Es sage doch Israel: denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 115.9-13) 3 Es sage doch das Haus Aaron: denn seine Güte währt ewiglich. 4 Es sagen doch, die Jehova fürchten: denn seine Güte währt ewiglich. 5 Aus der Bedrängnis rief ich zu Jah; Jah erhörte mich und setzte mich in einen weiten Raum. 6 Jehova ist für mich, ich werde mich nicht fürchten; was sollte der Mensch mir tun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Jehova ist für mich unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an meinen Hassern. 8 Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf den Menschen. 9 Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf Fürsten. (Psalm 146.3) 10 Alle Nationen hatten mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. 11 Sie hatten mich umringt, ja, mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. 12 Sie hatten mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie Dornenfeuer; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. (Jesaja 33.12) 13 Hart hast du mich gestoßen, um mich zu Fall zu bringen; aber Jehova hat mir geholfen. 14 Meine Stärke und mein Gesang ist Jah, und er ist mir zur Rettung geworden. (2. Mose 15.2) 15 Die Stimme des Jubels und der Rettung ist in den Zelten der Gerechten; die Rechte Jehovas tut mächtige Taten. 16 Die Rechte Jehovas ist erhoben, die Rechte Jehovas tut mächtige Taten. 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und die Taten Jahs erzählen. 18 Hart hat mich Jah gezüchtigt, aber dem Tode hat er mich nicht übergeben. (2. Korinther 6.9) 19 Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit: ich will durch sie eingehen, Jah will ich preisen. 20 Dies ist das Tor Jehovas: Die Gerechten werden durch dasselbe eingehen. 21 Ich will dich preisen, denn du hast mich erhört und bist mir zur Rettung geworden. (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden. (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 Von Jehova ist dies geschehen; wunderbar ist es in unseren Augen. 24 Dies ist der Tag, den Jehova gemacht hat; frohlocken wir und freuen wir uns in ihm. 25 Bitte, Jehova, rette doch! bitte, Jehova, gib doch Wohlfahrt! 26 Gesegnet, der da kommt im Namen Jehovas! Von dem Hause Jehovas aus haben wir euch gesegnet. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Jehova ist Gott, und er hat uns Licht gegeben; bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars. 28 Du bist mein Gott, und ich will dich preisen; mein Gott, ich will dich erheben. 29 Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)