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Psalm - Kapitel 118

1 Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 107.1) 2 Es sage doch Israel: denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 115.9-13) 3 Es sage doch das Haus Aaron: denn seine Güte währt ewiglich. 4 Es sagen doch, die Jehova fürchten: denn seine Güte währt ewiglich. 5 Aus der Bedrängnis rief ich zu Jah; Jah erhörte mich und setzte mich in einen weiten Raum. 6 Jehova ist für mich, ich werde mich nicht fürchten; was sollte der Mensch mir tun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Jehova ist für mich unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an meinen Hassern. 8 Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf den Menschen. 9 Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf Fürsten. (Psalm 146.3) 10 Alle Nationen hatten mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. 11 Sie hatten mich umringt, ja, mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. 12 Sie hatten mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie Dornenfeuer; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie. (Jesaja 33.12) 13 Hart hast du mich gestoßen, um mich zu Fall zu bringen; aber Jehova hat mir geholfen. 14 Meine Stärke und mein Gesang ist Jah, und er ist mir zur Rettung geworden. (2. Mose 15.2) 15 Die Stimme des Jubels und der Rettung ist in den Zelten der Gerechten; die Rechte Jehovas tut mächtige Taten. 16 Die Rechte Jehovas ist erhoben, die Rechte Jehovas tut mächtige Taten. 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und die Taten Jahs erzählen. 18 Hart hat mich Jah gezüchtigt, aber dem Tode hat er mich nicht übergeben. (2. Korinther 6.9) 19 Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit: ich will durch sie eingehen, Jah will ich preisen. 20 Dies ist das Tor Jehovas: Die Gerechten werden durch dasselbe eingehen. 21 Ich will dich preisen, denn du hast mich erhört und bist mir zur Rettung geworden. (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden. (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 Von Jehova ist dies geschehen; wunderbar ist es in unseren Augen. 24 Dies ist der Tag, den Jehova gemacht hat; frohlocken wir und freuen wir uns in ihm. 25 Bitte, Jehova, rette doch! bitte, Jehova, gib doch Wohlfahrt! 26 Gesegnet, der da kommt im Namen Jehovas! Von dem Hause Jehovas aus haben wir euch gesegnet. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Jehova ist Gott, und er hat uns Licht gegeben; bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars. 28 Du bist mein Gott, und ich will dich preisen; mein Gott, ich will dich erheben. 29 Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."