1Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich.(Psalm 107.1)2Es sage doch Israel: denn seine Güte währt ewiglich.(Psalm 115.9-13)3Es sage doch das Haus Aaron: denn seine Güte währt ewiglich.4Es sagen doch, die Jehova fürchten: denn seine Güte währt ewiglich.5Aus der Bedrängnis rief ich zu Jah; Jah erhörte mich und setzte mich in einen weiten Raum.6Jehova ist für mich, ich werde mich nicht fürchten; was sollte der Mensch mir tun?(Psalm 56.5)(Hebräer 13.6)7Jehova ist für mich unter meinen Helfern, und ich werde meine Lust sehen an meinen Hassern.8Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf den Menschen.9Es ist besser, auf Jehova zu trauen, als sich zu verlassen auf Fürsten.(Psalm 146.3)10Alle Nationen hatten mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie.11Sie hatten mich umringt, ja, mich umringt; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie.12Sie hatten mich umringt wie Bienen; sie sind erloschen wie Dornenfeuer; gewiß, im Namen Jehovas vertilgte ich sie.(Jesaja 33.12)13Hart hast du mich gestoßen, um mich zu Fall zu bringen; aber Jehova hat mir geholfen.14Meine Stärke und mein Gesang ist Jah, und er ist mir zur Rettung geworden.(2. Mose 15.2)15Die Stimme des Jubels und der Rettung ist in den Zelten der Gerechten; die Rechte Jehovas tut mächtige Taten.16Die Rechte Jehovas ist erhoben, die Rechte Jehovas tut mächtige Taten.17Ich werde nicht sterben, sondern leben und die Taten Jahs erzählen.18Hart hat mich Jah gezüchtigt, aber dem Tode hat er mich nicht übergeben.(2. Korinther 6.9)19Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit: ich will durch sie eingehen, Jah will ich preisen.20Dies ist das Tor Jehovas: Die Gerechten werden durch dasselbe eingehen.21Ich will dich preisen, denn du hast mich erhört und bist mir zur Rettung geworden.(Psalm 119.71)22Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden.(Jesaja 28.16)(Matthäus 21.42)23Von Jehova ist dies geschehen; wunderbar ist es in unseren Augen.24Dies ist der Tag, den Jehova gemacht hat; frohlocken wir und freuen wir uns in ihm.25Bitte, Jehova, rette doch! bitte, Jehova, gib doch Wohlfahrt!26Gesegnet, der da kommt im Namen Jehovas! Von dem Hause Jehovas aus haben wir euch gesegnet.(Matthäus 21.9)(Matthäus 23.39)27Jehova ist Gott, und er hat uns Licht gegeben; bindet das Festopfer mit Stricken bis an die Hörner des Altars.28Du bist mein Gott, und ich will dich preisen; mein Gott, ich will dich erheben.29Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)