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Psalm - Kapitel 116

1 Ich liebe Jehova; denn er hörte meine Stimme, mein Flehen; 2 Denn er hat zu mir geneigt sein Ohr; und ich will ihn anrufen in allen meinen Tagen. 3 Es umfingen mich die Bande des Todes, und die Bedrängnisse des Scheols erreichten mich; ich fand Drangsal und Kummer. (Psalm 18.6) (Psalm 116.8) 4 Und ich rief an den Namen Jehovas: Bitte, Jehova, errette meine Seele! 5 Gnädig ist Jehova und gerecht, und unser Gott ist barmherzig. 6 Jehova bewahrt die Einfältigen; ich war elend, und er hat mich gerettet. 7 Kehre wieder, meine Seele, zu deiner Ruhe! Denn Jehova hat wohlgetan an dir. (Psalm 42.6) 8 Denn du hast meine Seele errettet vom Tode, meine Augen von Tränen, meinen Fuß vom Sturz. 9 Ich werde wandeln vor Jehova in dem Lande der Lebendigen. (Psalm 27.13) 10 Ich glaubte, darum redete ich. Ich bin sehr gebeugt gewesen. (2. Korinther 4.13) 11 Ich sprach in meiner Bestürzung: Alle Menschen sind Lügner! (Römer 3.4) 12 Wie soll ich Jehova alle seine Wohltaten an mir vergelten? 13 Den Becher der Rettungen will ich nehmen und anrufen den Namen Jehovas. 14 Ich will Jehova meine Gelübde bezahlen, ja, in der Gegenwart seines ganzen Volkes. (Psalm 22.26) 15 Kostbar ist in den Augen Jehovas der Tod seiner Frommen. (Psalm 72.14) 16 Bitte, Jehova! denn ich bin dein Knecht; ich bin dein Knecht, der Sohn deiner Magd; gelöst hast du meine Bande. 17 Dir will ich Opfer des Lobes opfern, und anrufen den Namen Jehovas. 18 Ich will Jehova meine Gelübde bezahlen, ja, in der Gegenwart seines ganzen Volkes. 19 In den Vorhöfen des Hauses Jehovas, in deiner Mitte, Jerusalem. Lobet Jehova!

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)