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Psalm - Kapitel 116

1 Ich liebe Jehova; denn er hörte meine Stimme, mein Flehen; 2 Denn er hat zu mir geneigt sein Ohr; und ich will ihn anrufen in allen meinen Tagen. 3 Es umfingen mich die Bande des Todes, und die Bedrängnisse des Scheols erreichten mich; ich fand Drangsal und Kummer. (Psalm 18.6) (Psalm 116.8) 4 Und ich rief an den Namen Jehovas: Bitte, Jehova, errette meine Seele! 5 Gnädig ist Jehova und gerecht, und unser Gott ist barmherzig. 6 Jehova bewahrt die Einfältigen; ich war elend, und er hat mich gerettet. 7 Kehre wieder, meine Seele, zu deiner Ruhe! Denn Jehova hat wohlgetan an dir. (Psalm 42.6) 8 Denn du hast meine Seele errettet vom Tode, meine Augen von Tränen, meinen Fuß vom Sturz. 9 Ich werde wandeln vor Jehova in dem Lande der Lebendigen. (Psalm 27.13) 10 Ich glaubte, darum redete ich. Ich bin sehr gebeugt gewesen. (2. Korinther 4.13) 11 Ich sprach in meiner Bestürzung: Alle Menschen sind Lügner! (Römer 3.4) 12 Wie soll ich Jehova alle seine Wohltaten an mir vergelten? 13 Den Becher der Rettungen will ich nehmen und anrufen den Namen Jehovas. 14 Ich will Jehova meine Gelübde bezahlen, ja, in der Gegenwart seines ganzen Volkes. (Psalm 22.26) 15 Kostbar ist in den Augen Jehovas der Tod seiner Frommen. (Psalm 72.14) 16 Bitte, Jehova! denn ich bin dein Knecht; ich bin dein Knecht, der Sohn deiner Magd; gelöst hast du meine Bande. 17 Dir will ich Opfer des Lobes opfern, und anrufen den Namen Jehovas. 18 Ich will Jehova meine Gelübde bezahlen, ja, in der Gegenwart seines ganzen Volkes. 19 In den Vorhöfen des Hauses Jehovas, in deiner Mitte, Jerusalem. Lobet Jehova!

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4. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15) 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11) 10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7) 11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe." 22 Jahwe befahl Mose, 23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23) 24 Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4) 26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."