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Psalm - Kapitel 114

1 Als Israel aus Ägypten zog, das Haus Jakob aus dem Volke fremder Sprache, (2. Mose 12.41) 2 Da war Juda sein Heiligtum, Israel seine Herrschaft. 3 Das Meer sah es und floh, der Jordan wandte sich zurück; (2. Mose 14.21-22) (Josua 3.13) (Josua 3.16) 4 Die Berge hüpften wie Widder, die Hügel wie junge Schafe. (Psalm 68.9) 5 Was war dir, du Meer, daß du flohest? Du Jordan, daß du dich zurückwandtest? 6 Ihr Berge, daß ihr hüpftet wie Widder? ihr Hügel, wie junge Schafe? 7 Erbebe vor dem Herrn, du Erde, vor dem Gott Jakobs, (2. Mose 19.18) 8 Der den Felsen verwandelte in einen Wasserteich, den Kieselfelsen in einen Wasserquell! (2. Mose 17.6)

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.