zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 107

1 Preiset Jehova, denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich! (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen die Erlösten Jehovas, die er aus der Hand des Bedrängers erlöst, 3 Und die er gesammelt hat aus den Ländern, von Osten und von Westen, von Norden und vom Meere. 4 Sie irrten umher in der Wüste, auf ödem Wege, sie fanden keine Wohnstadt. 5 Hungrig waren sie und durstig, es verschmachtete in ihnen ihre Seele. 6 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen errettete er sie. (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 Und er leitete sie auf rechtem Wege, daß sie zu einer Wohnstadt gelangten. 8 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 Denn er hat die durstende Seele gesättigt und die hungernde Seele mit Gutem erfüllt. (Lukas 1.53) 10 Die Bewohner der Finsternis und des Todesschattens, gefesselt in Elend und Eisen: 11 Weil sie widerspenstig gewesen waren gegen die Worte Gottes und verachtet hatten den Rat des Höchsten, 12 So beugte er ihr Herz durch Mühsal; sie strauchelten, und kein Helfer war da. 13 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettete er sie. (Psalm 107.6) 14 Er führte sie heraus aus der Finsternis und dem Todesschatten, und zerriß ihre Fesseln. 15 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.8) 16 Denn er hat zerbrochen die ehernen Türen und die eisernen Riegel zerschlagen. 17 Die Toren leiden ob des Weges ihrer Übertretung und ob ihrer Ungerechtigkeiten. 18 Ihre Seele verabscheut jede Speise, und sie kommen bis an die Pforten des Todes. 19 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettet er sie. (Psalm 107.6) 20 Er sendet sein Wort und heilt sie, und er errettet sie aus ihren Gruben. 21 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern; (Psalm 107.8) 22 Und Opfer des Lobes opfern und mit Jubel erzählen seine Taten! (Psalm 50.14) 23 Die sich auf Schiffen aufs Meer hinabbegeben, auf großen Wassern Handel treiben, 24 Diese sehen die Taten Jehovas und seine Wunderwerke in der Tiefe: 25 Er spricht und bestellt einen Sturmwind, der hoch erhebt seine Wellen. 26 Sie fahren hinauf zum Himmel, sinken hinab in die Tiefen; es zerschmilzt in der Not ihre Seele. 27 Sie taumeln und schwanken wie ein Trunkener, und zunichte wird alle ihre Weisheit. 28 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und er führt sie heraus aus ihren Drangsalen. (Psalm 107.6) 29 Er verwandelt den Sturm in Stille, und es legen sich die Wellen. 30 Und sie freuen sich, daß sie sich beruhigen, und er führt sie in den ersehnten Hafen. 31 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte, und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern. (Psalm 107.8) 32 Und ihn erheben in der Versammlung des Volkes, und in der Sitzung der Ältesten ihn loben! 33 Er macht Ströme zur Wüste und Wasserquellen zu dürrem Lande, 34 Fruchtbares Land zur Salzsteppe wegen der Bosheit der darin Wohnenden. 35 Er macht zum Wasserteich die Wüste und dürres Land zu Wasserquellen; 36 Und er läßt Hungrige daselbst wohnen und sie gründen eine Wohnstadt. 37 Und sie besäen Felder und pflanzen Weinberge, welche Frucht bringen als Ertrag; 38 Und er segnet sie, und sie mehren sich sehr, und ihres Viehes läßt er nicht wenig sein. 39 Und sie vermindern sich und werden gebeugt durch Bedrückung, Unglück und Jammer. 40 Er schüttet Verachtung auf Fürsten, und läßt sie umherirren in pfadloser Einöde; 41 Und er hebt den Armen empor aus dem Elend, und macht Herden gleich seine Geschlechter. 42 Die Aufrichtigen werden es sehen und sich freuen, und alle Ungerechtigkeit wird ihren Mund verschließen. (Hiob 22.19-20) 43 Wer weise ist, der wird dieses beachten, und verstehen werden sie die Gütigkeiten Jehovas.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)