1Preiset Jehova, denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich!(Psalm 106.1)2So sollen sagen die Erlösten Jehovas, die er aus der Hand des Bedrängers erlöst,3Und die er gesammelt hat aus den Ländern, von Osten und von Westen, von Norden und vom Meere.4Sie irrten umher in der Wüste, auf ödem Wege, sie fanden keine Wohnstadt.5Hungrig waren sie und durstig, es verschmachtete in ihnen ihre Seele.6Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen errettete er sie.(Psalm 107.13)(Psalm 107.19)(Psalm 107.28)7Und er leitete sie auf rechtem Wege, daß sie zu einer Wohnstadt gelangten.8Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern!(Psalm 107.15)(Psalm 107.21)(Psalm 107.31)9Denn er hat die durstende Seele gesättigt und die hungernde Seele mit Gutem erfüllt.(Lukas 1.53)10Die Bewohner der Finsternis und des Todesschattens, gefesselt in Elend und Eisen:11Weil sie widerspenstig gewesen waren gegen die Worte Gottes und verachtet hatten den Rat des Höchsten,12So beugte er ihr Herz durch Mühsal; sie strauchelten, und kein Helfer war da.13Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettete er sie.(Psalm 107.6)14Er führte sie heraus aus der Finsternis und dem Todesschatten, und zerriß ihre Fesseln.15Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern!(Psalm 107.8)16Denn er hat zerbrochen die ehernen Türen und die eisernen Riegel zerschlagen.17Die Toren leiden ob des Weges ihrer Übertretung und ob ihrer Ungerechtigkeiten.18Ihre Seele verabscheut jede Speise, und sie kommen bis an die Pforten des Todes.19Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettet er sie.(Psalm 107.6)20Er sendet sein Wort und heilt sie, und er errettet sie aus ihren Gruben.21Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern;(Psalm 107.8)22Und Opfer des Lobes opfern und mit Jubel erzählen seine Taten!(Psalm 50.14)23Die sich auf Schiffen aufs Meer hinabbegeben, auf großen Wassern Handel treiben,24Diese sehen die Taten Jehovas und seine Wunderwerke in der Tiefe:25Er spricht und bestellt einen Sturmwind, der hoch erhebt seine Wellen.26Sie fahren hinauf zum Himmel, sinken hinab in die Tiefen; es zerschmilzt in der Not ihre Seele.27Sie taumeln und schwanken wie ein Trunkener, und zunichte wird alle ihre Weisheit.28Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und er führt sie heraus aus ihren Drangsalen.(Psalm 107.6)29Er verwandelt den Sturm in Stille, und es legen sich die Wellen.30Und sie freuen sich, daß sie sich beruhigen, und er führt sie in den ersehnten Hafen.31Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte, und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern.(Psalm 107.8)32Und ihn erheben in der Versammlung des Volkes, und in der Sitzung der Ältesten ihn loben!33Er macht Ströme zur Wüste und Wasserquellen zu dürrem Lande,34Fruchtbares Land zur Salzsteppe wegen der Bosheit der darin Wohnenden.35Er macht zum Wasserteich die Wüste und dürres Land zu Wasserquellen;36Und er läßt Hungrige daselbst wohnen und sie gründen eine Wohnstadt.37Und sie besäen Felder und pflanzen Weinberge, welche Frucht bringen als Ertrag;38Und er segnet sie, und sie mehren sich sehr, und ihres Viehes läßt er nicht wenig sein.39Und sie vermindern sich und werden gebeugt durch Bedrückung, Unglück und Jammer.40Er schüttet Verachtung auf Fürsten, und läßt sie umherirren in pfadloser Einöde;41Und er hebt den Armen empor aus dem Elend, und macht Herden gleich seine Geschlechter.42Die Aufrichtigen werden es sehen und sich freuen, und alle Ungerechtigkeit wird ihren Mund verschließen.(Hiob 22.19-20)43Wer weise ist, der wird dieses beachten, und verstehen werden sie die Gütigkeiten Jehovas.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)