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Psalm - Kapitel 107

1 Preiset Jehova, denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich! (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen die Erlösten Jehovas, die er aus der Hand des Bedrängers erlöst, 3 Und die er gesammelt hat aus den Ländern, von Osten und von Westen, von Norden und vom Meere. 4 Sie irrten umher in der Wüste, auf ödem Wege, sie fanden keine Wohnstadt. 5 Hungrig waren sie und durstig, es verschmachtete in ihnen ihre Seele. 6 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen errettete er sie. (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 Und er leitete sie auf rechtem Wege, daß sie zu einer Wohnstadt gelangten. 8 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 Denn er hat die durstende Seele gesättigt und die hungernde Seele mit Gutem erfüllt. (Lukas 1.53) 10 Die Bewohner der Finsternis und des Todesschattens, gefesselt in Elend und Eisen: 11 Weil sie widerspenstig gewesen waren gegen die Worte Gottes und verachtet hatten den Rat des Höchsten, 12 So beugte er ihr Herz durch Mühsal; sie strauchelten, und kein Helfer war da. 13 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettete er sie. (Psalm 107.6) 14 Er führte sie heraus aus der Finsternis und dem Todesschatten, und zerriß ihre Fesseln. 15 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.8) 16 Denn er hat zerbrochen die ehernen Türen und die eisernen Riegel zerschlagen. 17 Die Toren leiden ob des Weges ihrer Übertretung und ob ihrer Ungerechtigkeiten. 18 Ihre Seele verabscheut jede Speise, und sie kommen bis an die Pforten des Todes. 19 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettet er sie. (Psalm 107.6) 20 Er sendet sein Wort und heilt sie, und er errettet sie aus ihren Gruben. 21 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern; (Psalm 107.8) 22 Und Opfer des Lobes opfern und mit Jubel erzählen seine Taten! (Psalm 50.14) 23 Die sich auf Schiffen aufs Meer hinabbegeben, auf großen Wassern Handel treiben, 24 Diese sehen die Taten Jehovas und seine Wunderwerke in der Tiefe: 25 Er spricht und bestellt einen Sturmwind, der hoch erhebt seine Wellen. 26 Sie fahren hinauf zum Himmel, sinken hinab in die Tiefen; es zerschmilzt in der Not ihre Seele. 27 Sie taumeln und schwanken wie ein Trunkener, und zunichte wird alle ihre Weisheit. 28 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und er führt sie heraus aus ihren Drangsalen. (Psalm 107.6) 29 Er verwandelt den Sturm in Stille, und es legen sich die Wellen. 30 Und sie freuen sich, daß sie sich beruhigen, und er führt sie in den ersehnten Hafen. 31 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte, und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern. (Psalm 107.8) 32 Und ihn erheben in der Versammlung des Volkes, und in der Sitzung der Ältesten ihn loben! 33 Er macht Ströme zur Wüste und Wasserquellen zu dürrem Lande, 34 Fruchtbares Land zur Salzsteppe wegen der Bosheit der darin Wohnenden. 35 Er macht zum Wasserteich die Wüste und dürres Land zu Wasserquellen; 36 Und er läßt Hungrige daselbst wohnen und sie gründen eine Wohnstadt. 37 Und sie besäen Felder und pflanzen Weinberge, welche Frucht bringen als Ertrag; 38 Und er segnet sie, und sie mehren sich sehr, und ihres Viehes läßt er nicht wenig sein. 39 Und sie vermindern sich und werden gebeugt durch Bedrückung, Unglück und Jammer. 40 Er schüttet Verachtung auf Fürsten, und läßt sie umherirren in pfadloser Einöde; 41 Und er hebt den Armen empor aus dem Elend, und macht Herden gleich seine Geschlechter. 42 Die Aufrichtigen werden es sehen und sich freuen, und alle Ungerechtigkeit wird ihren Mund verschließen. (Hiob 22.19-20) 43 Wer weise ist, der wird dieses beachten, und verstehen werden sie die Gütigkeiten Jehovas.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)