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Psalm - Kapitel 107

1 Preiset Jehova, denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich! (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen die Erlösten Jehovas, die er aus der Hand des Bedrängers erlöst, 3 Und die er gesammelt hat aus den Ländern, von Osten und von Westen, von Norden und vom Meere. 4 Sie irrten umher in der Wüste, auf ödem Wege, sie fanden keine Wohnstadt. 5 Hungrig waren sie und durstig, es verschmachtete in ihnen ihre Seele. 6 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen errettete er sie. (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 Und er leitete sie auf rechtem Wege, daß sie zu einer Wohnstadt gelangten. 8 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 Denn er hat die durstende Seele gesättigt und die hungernde Seele mit Gutem erfüllt. (Lukas 1.53) 10 Die Bewohner der Finsternis und des Todesschattens, gefesselt in Elend und Eisen: 11 Weil sie widerspenstig gewesen waren gegen die Worte Gottes und verachtet hatten den Rat des Höchsten, 12 So beugte er ihr Herz durch Mühsal; sie strauchelten, und kein Helfer war da. 13 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettete er sie. (Psalm 107.6) 14 Er führte sie heraus aus der Finsternis und dem Todesschatten, und zerriß ihre Fesseln. 15 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.8) 16 Denn er hat zerbrochen die ehernen Türen und die eisernen Riegel zerschlagen. 17 Die Toren leiden ob des Weges ihrer Übertretung und ob ihrer Ungerechtigkeiten. 18 Ihre Seele verabscheut jede Speise, und sie kommen bis an die Pforten des Todes. 19 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettet er sie. (Psalm 107.6) 20 Er sendet sein Wort und heilt sie, und er errettet sie aus ihren Gruben. 21 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern; (Psalm 107.8) 22 Und Opfer des Lobes opfern und mit Jubel erzählen seine Taten! (Psalm 50.14) 23 Die sich auf Schiffen aufs Meer hinabbegeben, auf großen Wassern Handel treiben, 24 Diese sehen die Taten Jehovas und seine Wunderwerke in der Tiefe: 25 Er spricht und bestellt einen Sturmwind, der hoch erhebt seine Wellen. 26 Sie fahren hinauf zum Himmel, sinken hinab in die Tiefen; es zerschmilzt in der Not ihre Seele. 27 Sie taumeln und schwanken wie ein Trunkener, und zunichte wird alle ihre Weisheit. 28 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und er führt sie heraus aus ihren Drangsalen. (Psalm 107.6) 29 Er verwandelt den Sturm in Stille, und es legen sich die Wellen. 30 Und sie freuen sich, daß sie sich beruhigen, und er führt sie in den ersehnten Hafen. 31 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte, und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern. (Psalm 107.8) 32 Und ihn erheben in der Versammlung des Volkes, und in der Sitzung der Ältesten ihn loben! 33 Er macht Ströme zur Wüste und Wasserquellen zu dürrem Lande, 34 Fruchtbares Land zur Salzsteppe wegen der Bosheit der darin Wohnenden. 35 Er macht zum Wasserteich die Wüste und dürres Land zu Wasserquellen; 36 Und er läßt Hungrige daselbst wohnen und sie gründen eine Wohnstadt. 37 Und sie besäen Felder und pflanzen Weinberge, welche Frucht bringen als Ertrag; 38 Und er segnet sie, und sie mehren sich sehr, und ihres Viehes läßt er nicht wenig sein. 39 Und sie vermindern sich und werden gebeugt durch Bedrückung, Unglück und Jammer. 40 Er schüttet Verachtung auf Fürsten, und läßt sie umherirren in pfadloser Einöde; 41 Und er hebt den Armen empor aus dem Elend, und macht Herden gleich seine Geschlechter. 42 Die Aufrichtigen werden es sehen und sich freuen, und alle Ungerechtigkeit wird ihren Mund verschließen. (Hiob 22.19-20) 43 Wer weise ist, der wird dieses beachten, und verstehen werden sie die Gütigkeiten Jehovas.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)