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Psalm - Kapitel 106

1 {Lobet Jehova!} Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer wird aussprechen die Machttaten Gottes, hören lassen all sein Lob? 3 Glückselig die das Recht bewahren, der Gerechtigkeit übt zu aller Zeit! 4 Gedenke meiner, Jehova, mit der Gunst gegen dein Volk; suche mich heim mit deiner Rettung! 5 Daß ich anschaue die Wohlfahrt deiner Auserwählten, mich erfreue an der Freude deiner Nation, mich rühme mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unseren Vätern, haben unrecht getan, haben gesetzlos gehandelt. (Daniel 9.5) 7 Unsere Väter in Ägypten beachteten nicht deine Wundertaten, gedachten nicht der Menge deiner Gütigkeiten und waren widerspenstig am Meere, beim Schilfmeere. (2. Mose 14.11-12) 8 Aber er rettete sie um seines Namens willen, um kundzutun seine Macht. 9 Und er schalt das Schilfmeer, und es ward trocken; und er ließ sie durch die Tiefen gehen wie durch eine Wüste. 10 Und er rettete sie aus der Hand des Hassers, und erlöste sie aus der Hand des Feindes. 11 Und die Wasser bedeckten ihre Bedränger, nicht einer von ihnen blieb übrig. 12 Da glaubten sie seinen Worten, sie sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Schnell vergaßen sie seine Taten, warteten nicht auf seinen Rat; 14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Da gab er ihnen ihr Begehr, aber er sandte Magerkeit in ihre Seelen. 16 Und sie wurden eifersüchtig auf Mose im Lager, auf Aaron, den Heiligen Jehovas. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf, und verschlang Dathan und bedeckte die Rotte Abirams; 18 Und ein Feuer brannte unter ihrer Rotte, eine Flamme verzehrte die Gesetzlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und bückten sich vor einem gegossenen Bilde; (2. Mose 32.1) 20 Und sie vertauschten ihre Herrlichkeit gegen das Bild eines Stieres, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Retters, der Großes getan in Ägypten, (5. Mose 32.18) 22 Wundertaten im Lande Hams, Furchtbares am Schilfmeer. 23 Da sprach er, daß er sie vertilgen wollte, wenn nicht Mose, sein Auserwählter, vor ihm in dem Riß gestanden hätte, um seinen Grimm vom Verderben abzuwenden. (Hesekiel 13.5) 24 Und sie verschmähten das köstliche Land, glaubten nicht seinem Worte; (4. Mose 14.2-4) 25 Und sie murrten in ihren Zelten, hörten nicht auf die Stimme Jehovas. 26 Da schwur er ihnen, sie niederzuschlagen in der Wüste, 27 Und ihren Samen niederzuschlagen unter den Nationen und sie zu zerstreuen in die Länder. 28 Und sie hängten sich an Baal-Peor und aßen Schlachtopfer der Toten; (4. Mose 25.3) 29 Und sie erbitterten ihn durch ihre Handlungen, und eine Plage brach unter sie ein. 30 Da stand Pinehas auf und übte Gericht, und der Plage ward gewehrt. 31 Und es wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet von Geschlecht zu Geschlecht bis in Ewigkeit. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn an dem Wasser von Meriba, und es erging Mose übel ihretwegen; (4. Mose 20.2) 33 Denn sie reizten seinen Geist, so daß er unbedacht redete mit seinen Lippen. 34 Sie vertilgten die Völker nicht, wie doch Jehova ihnen gesagt hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28) 35 Und sie vermischten sich mit den Nationen und lernten ihre Werke; 36 Und sie dienten ihren Götzen, und sie wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Dämonen. (3. Mose 18.21) 38 Und sie vergossen unschuldiges Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, welche sie den Götzen Kanaans opferten; und das Land wurde durch Blut entweiht. 39 Und sie verunreinigten sich durch ihre Werke und hurten durch ihre Handlungen. 40 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider sein Volk, und er verabscheute sein Erbteil; 41 Und er gab sie in die Hand der Nationen, und ihre Hasser herrschten über sie; (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde bedrückten sie, und sie wurden gebeugt unter ihre Hand. 43 Oftmals errettete er sie; sie aber waren widerspenstig in ihren Anschlägen, und sie sanken hin durch ihre Ungerechtigkeit. 44 Und er sah an ihre Bedrängnis, wenn er ihr Schreien hörte; 45 und er gedachte ihnen zugut an seinen Bund, und es reute ihn nach der Menge seiner Gütigkeiten. 46 Und er ließ sie Erbarmen finden vor allen, die sie gefangen weggeführt hatten. 47 Rette uns, Jehova, unser Gott, und sammle uns aus den Nationen, daß wir deinen heiligen Namen preisen, daß wir uns rühmen deines Lobes! (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36) 48 Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Und alles Volk sage: Amen! Lobet Jehova! (1. Chronik 16.34-36)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)