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Psalm - Kapitel 105

1 Preiset Jehova, rufet an seinen Namen, machet kund unter den Völkern seine Taten! (1. Chronik 16.8) (Jesaja 12.4) 2 Singet ihm, singet ihm Psalmen; sinnet über alle seine Wunderwerke! 3 Rühmet euch seines heiligen Namens! es freue sich das Herz derer, die Jehova suchen! 4 Trachtet nach Jehova und seiner Stärke, suchet sein Angesicht beständig! 5 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunderzeichen und der Gerichte seines Mundes! 6 Du Same Abrahams, seines Knechtes, ihr Söhne Jakobs, seine Auserwählten! 7 Er, Jehova, ist unser Gott; seine Gerichte sind auf der ganzen Erde. 8 Er gedenkt ewiglich seines Bundes, des Wortes, das er geboten hat auf tausend Geschlechter hin, 9 Den er gemacht hat mit Abraham, und seines Eides, den er Isaak geschworen hat. 10 Und er stellte ihn Jakob zur Satzung, Israel zum ewigen Bunde, 11 Indem er sprach: Dir will ich das Land Kanaan geben als Schnur eures Erbteils; (1. Mose 12.7) 12 Als sie ein zählbares Häuflein waren, gar wenige und Fremdlinge darin; 13 Und als sie wanderten von Nation zu Nation, von einem Reiche zu einem anderen Volke. 14 Er ließ keinem Menschen zu, sie zu bedrücken, und ihretwegen strafte er Könige: (4. Mose 23.7) 15 "Tastet meine Gesalbten nicht an, und meinen Propheten tut nichts Übles!" 16 Und er rief eine Hungersnot über das Land herbei; jede Stütze des Brotes zerbrach er. (1. Mose 41.54) 17 Er sandte einen Mann vor ihnen her, Joseph wurde zum Knechte verkauft. (1. Mose 37.28) 18 Man preßte seine Füße in den Stock, er kam in das Eisen. 19 Bis zur Zeit, da sein Wort eintraf; das Wort Jehovas läuterte ihn. 20 Der König sandte hin und ließ ihn los, der Herrscher über Völker, und befreite ihn; (1. Mose 41.14) 21 Er setzte ihn zum Herrn über sein Haus, und zum Herrscher über all sein Besitztum, 22 Um seine Fürsten zu fesseln nach seiner Lust, und daß er seine Ältesten Weisheit lehre. 23 Und Israel kam nach Ägypten, und Jakob hielt sich auf im Lande Hams. (1. Mose 46.1) 24 Und er machte sein Volk sehr fruchtbar, und machte es stärker als seine Bedränger. (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 25 Er wandelte ihr Herz, sein Volk zu hassen, Arglist zu üben an seinen Knechten. 26 Er sandte Mose, seinen Knecht, Aaron, den er auserwählt hatte. 27 Sie taten unter ihnen seine Zeichen, und Wunder im Lande Hams. (2. Mose 3.1) 28 Er sandte Finsternis und machte finster; und sie waren nicht widerspenstig gegen seine Worte. 29 Er verwandelte ihre Wasser in Blut, und ließ sterben ihre Fische. 30 Es wimmelte ihr Land von Fröschen, in den Gemächern ihrer Könige. 31 Er sprach, und es kamen Hundsfliegen, Stechmücken in alle ihre Grenzen. 32 Er gab ihnen Hagel als Regen, flammendes Feuer in ihrem Lande; 33 Und er schlug ihre Weinstöcke und Feigenbäume, und zerbrach die Bäume ihres Landes. 34 Er sprach, und es kamen Heuschrecken und Grillen ohne Zahl; 35 Und sie fraßen alles Kraut in ihrem Lande und fraßen die Frucht ihres Bodens. 36 Und er schlug alle Erstgeburt in ihrem Lande, die Erstlinge all ihrer Kraft. 37 Und er führte sie heraus mit Silber und Gold, und kein Strauchelnder war in seinen Stämmen. (2. Mose 12.35) 38 Froh war Ägypten, daß sie auszogen; denn ihr Schrecken war auf sie gefallen. 39 Er breitete eine Wolke aus zur Decke, und ein Feuer, die Nacht zu erleuchten. (2. Mose 13.21) 40 Sie forderten, und er ließ Wachteln kommen; und mit Himmelsbrot sättigte er sie. (2. Mose 16.13-15) (Johannes 6.31) 41 Er öffnete den Felsen, und es flossen Wasser heraus; sie liefen in den dürren Örtern wie ein Strom. (2. Mose 17.6) 42 Denn er gedachte seines heiligen Wortes, Abrahams, seines Knechtes; 43 Und er führte sein Volk heraus mit Freuden, mit Jubel seine Auserwählten. 44 Und er gab ihnen die Länder der Nationen, und das von den Völkerschaften Errungene nahmen sie in Besitz; 45 Damit sie seine Satzungen beobachteten und seine Gesetze bewahrten. Lobet Jehova!

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)