zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 105

1 Preiset Jehova, rufet an seinen Namen, machet kund unter den Völkern seine Taten! (1. Chronik 16.8) (Jesaja 12.4) 2 Singet ihm, singet ihm Psalmen; sinnet über alle seine Wunderwerke! 3 Rühmet euch seines heiligen Namens! es freue sich das Herz derer, die Jehova suchen! 4 Trachtet nach Jehova und seiner Stärke, suchet sein Angesicht beständig! 5 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunderzeichen und der Gerichte seines Mundes! 6 Du Same Abrahams, seines Knechtes, ihr Söhne Jakobs, seine Auserwählten! 7 Er, Jehova, ist unser Gott; seine Gerichte sind auf der ganzen Erde. 8 Er gedenkt ewiglich seines Bundes, des Wortes, das er geboten hat auf tausend Geschlechter hin, 9 Den er gemacht hat mit Abraham, und seines Eides, den er Isaak geschworen hat. 10 Und er stellte ihn Jakob zur Satzung, Israel zum ewigen Bunde, 11 Indem er sprach: Dir will ich das Land Kanaan geben als Schnur eures Erbteils; (1. Mose 12.7) 12 Als sie ein zählbares Häuflein waren, gar wenige und Fremdlinge darin; 13 Und als sie wanderten von Nation zu Nation, von einem Reiche zu einem anderen Volke. 14 Er ließ keinem Menschen zu, sie zu bedrücken, und ihretwegen strafte er Könige: (4. Mose 23.7) 15 "Tastet meine Gesalbten nicht an, und meinen Propheten tut nichts Übles!" 16 Und er rief eine Hungersnot über das Land herbei; jede Stütze des Brotes zerbrach er. (1. Mose 41.54) 17 Er sandte einen Mann vor ihnen her, Joseph wurde zum Knechte verkauft. (1. Mose 37.28) 18 Man preßte seine Füße in den Stock, er kam in das Eisen. 19 Bis zur Zeit, da sein Wort eintraf; das Wort Jehovas läuterte ihn. 20 Der König sandte hin und ließ ihn los, der Herrscher über Völker, und befreite ihn; (1. Mose 41.14) 21 Er setzte ihn zum Herrn über sein Haus, und zum Herrscher über all sein Besitztum, 22 Um seine Fürsten zu fesseln nach seiner Lust, und daß er seine Ältesten Weisheit lehre. 23 Und Israel kam nach Ägypten, und Jakob hielt sich auf im Lande Hams. (1. Mose 46.1) 24 Und er machte sein Volk sehr fruchtbar, und machte es stärker als seine Bedränger. (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 25 Er wandelte ihr Herz, sein Volk zu hassen, Arglist zu üben an seinen Knechten. 26 Er sandte Mose, seinen Knecht, Aaron, den er auserwählt hatte. 27 Sie taten unter ihnen seine Zeichen, und Wunder im Lande Hams. (2. Mose 3.1) 28 Er sandte Finsternis und machte finster; und sie waren nicht widerspenstig gegen seine Worte. 29 Er verwandelte ihre Wasser in Blut, und ließ sterben ihre Fische. 30 Es wimmelte ihr Land von Fröschen, in den Gemächern ihrer Könige. 31 Er sprach, und es kamen Hundsfliegen, Stechmücken in alle ihre Grenzen. 32 Er gab ihnen Hagel als Regen, flammendes Feuer in ihrem Lande; 33 Und er schlug ihre Weinstöcke und Feigenbäume, und zerbrach die Bäume ihres Landes. 34 Er sprach, und es kamen Heuschrecken und Grillen ohne Zahl; 35 Und sie fraßen alles Kraut in ihrem Lande und fraßen die Frucht ihres Bodens. 36 Und er schlug alle Erstgeburt in ihrem Lande, die Erstlinge all ihrer Kraft. 37 Und er führte sie heraus mit Silber und Gold, und kein Strauchelnder war in seinen Stämmen. (2. Mose 12.35) 38 Froh war Ägypten, daß sie auszogen; denn ihr Schrecken war auf sie gefallen. 39 Er breitete eine Wolke aus zur Decke, und ein Feuer, die Nacht zu erleuchten. (2. Mose 13.21) 40 Sie forderten, und er ließ Wachteln kommen; und mit Himmelsbrot sättigte er sie. (2. Mose 16.13-15) (Johannes 6.31) 41 Er öffnete den Felsen, und es flossen Wasser heraus; sie liefen in den dürren Örtern wie ein Strom. (2. Mose 17.6) 42 Denn er gedachte seines heiligen Wortes, Abrahams, seines Knechtes; 43 Und er führte sein Volk heraus mit Freuden, mit Jubel seine Auserwählten. 44 Und er gab ihnen die Länder der Nationen, und das von den Völkerschaften Errungene nahmen sie in Besitz; 45 Damit sie seine Satzungen beobachteten und seine Gesetze bewahrten. Lobet Jehova!

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)