1Jehova, höre mein Gebet, und laß zu dir kommen mein Schreien!2Verbirg dein Angesicht nicht vor mir am Tage meiner Bedrängnis; neige zu mir dein Ohr; an dem Tage, da ich rufe, erhöre mich eilends!3Denn wie Rauch entschwinden meine Tage, und meine Gebeine glühen wie ein Brand.4Wie Kraut ist versengt und verdorrt mein Herz, daß ich vergessen habe, mein Brot zu essen.5Ob der Stimme meines Seufzens klebt mein Gebein an meinem Fleische.6Ich gleiche dem Pelikan der Wüste, bin wie die Eule der Einöden.(Hiob 19.20)7Ich wache, und bin wie ein einsamer Vogel auf dem Dache.8Den ganzen Tag höhnen mich meine Feinde; die wider mich rasen, schwören bei mir.9Denn Asche esse ich wie Brot, und meinen Trank vermische ich mit Tränen10Vor deinem Zorn und deinem Grimm; denn du hast mich emporgehoben und hast mich hingeworfen.(Psalm 80.6)11Meine Tage sind wie ein gestreckter Schatten, und ich verdorre wie Kraut.12Du aber, Jehova, bleibst auf ewig, und dein Gedächtnis ist von Geschlecht zu Geschlecht.(Hiob 14.2)(Psalm 90.5)13Du wirst aufstehen, wirst dich Zions erbarmen; denn es ist Zeit, es zu begnadigen, denn gekommen ist die bestimmte Zeit;14Denn deine Knechte haben Gefallen an seinen Steinen und haben Mitleid mit seinem Schutt.(Psalm 14.7)15Und die Nationen werden den Namen Jehovas fürchten, und alle Könige der Erde deine Herrlichkeit.16Denn Jehova wird Zion aufbauen, wird erscheinen in seiner Herrlichkeit;17Er wird sich wenden zum Gebete des Entblößten, und ihr Gebet wird er nicht verachten.18Das wird aufgeschrieben werden für das künftige Geschlecht; und ein Volk, das erschaffen werden soll, wird Jehova loben.19Denn er hat herniedergeblickt von der Höhe seines Heiligtums, Jehova hat herabgeschaut vom Himmel auf die Erde,20Um zu hören das Seufzen des Gefangenen, um zu lösen die Kinder des Todes;21Damit man den Namen Jehovas verkündige in Zion, und in Jerusalem sein Lob,(Psalm 79.11)22Wenn die Völker sich versammeln werden allzumal, und die Königreiche, um Jehova zu dienen.23Er hat meine Kraft gebeugt auf dem Wege, hat verkürzt meine Tage.(Psalm 87.4)24Ich sprach: Mein Gott, nimm mich nicht hinweg in der Hälfte meiner Tage! - Von Geschlecht zu Geschlecht sind deine Jahre.25Du hast vormals die Erde gegründet, und die Himmel sind deiner Hände Werk.26Sie werden untergehen, du aber bleibst; und sie alle werden veralten wie ein Kleid; wie ein Gewand wirst du sie verwandeln, und sie werden verwandelt werden;(Psalm 90.2)(Hebräer 1.10-12)27Du aber bist derselbe, und deine Jahre enden nicht.(2. Petrus 3.10)28Die Söhne deiner Knechte werden wohnen, und ihr Same wird vor dir feststehen.(Psalm 102.13)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)