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Prediger - Kapitel 6

Nichtigkeit von Reichtum und Ehre

1 Es gibt ein Übel, welches ich unter der Sonne gesehen habe, und schwer lastet es auf dem Menschen: 2 Einer, dem Gott Reichtum und Güter und Ehre gibt, und welcher nichts für seine Seele entbehrt von allem, was er wünschen mag; aber Gott ermächtigt ihn nicht, davon zu genießen, sondern ein Fremder genießt es. Das ist Eitelkeit und ein schlimmes Übel. - (Prediger 2.18) 3 Wenn einer hundert Söhne zeugte und viele Jahre lebte, und der Tage seiner Jahre wären viele, und seine Seele sättigte sich nicht an Gutem, und auch würde ihm kein Begräbnis zuteil, so sage ich: Eine Fehlgeburt ist besser daran als er. 4 Denn in Nichtigkeit kommt sie, und in Finsternis geht sie dahin, und mit Finsternis wird ihr Name bedeckt; 5 auch hat sie die Sonne nicht gesehen noch gekannt. Diese hat mehr Ruhe als jener. 6 Und wenn er auch zweimal tausend Jahre gelebt, und Gutes nicht gesehen hätte: geht nicht alles an einen Ort? 7 Alle Mühe des Menschen ist für seinen Mund, und dennoch wird seine Begierde nicht gestillt. 8 Denn was hat der Weise vor dem Toren voraus, was der Arme, der vor den Lebenden zu wandeln versteht? 9 Besser das Anschauen der Augen als das Umherschweifen der Begierde. Auch das ist Eitelkeit und ein Haschen nach Wind. 10 Was entsteht, schon längst war sein Name genannt; und es ist bekannt, was ein Mensch sein wird, und er vermag nicht mit dem zu rechten, der stärker ist als er. 11 Denn es gibt viele Worte, welche die Eitelkeit mehren; welchen Nutzen hat der Mensch davon? Denn wer weiß, was dem Menschen gut ist im Leben, die Zahl der Tage seines eitlen Lebens, welche er wie ein Schatten verbringt? Denn wer kann dem Menschen kundtun, was nach ihm sein wird unter der Sonne?

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.