1Bewahre deinen Fuß, wenn du zum Hause Gottes gehst; und nahen, um zu hören, ist besser, als wenn die Toren Schlachtopfer geben: denn sie haben keine Erkenntnis, so daß sie Böses tun. -(Jakobus 1.19)2Sei nicht vorschnell mit deinem Munde, und dein Herz eile nicht, ein Wort vor Gott hervorzubringen; denn Gott ist im Himmel, und du bist auf der Erde: darum seien deiner Worte wenige.(Prediger 10.14)(Sprüche 10.19)3Denn Träume kommen durch viel Geschäftigkeit, und der Tor wird laut durch viele Worte. -(5. Mose 23.22)4Wenn du Gott ein Gelübde tust, so säume nicht, es zu bezahlen; denn er hat kein Gefallen an den Toren. Was du gelobst, bezahle.5Besser, daß du nicht gelobst, als daß du gelobst und nicht bezahlst.(Maleachi 2.7)6Gestatte deinem Munde nicht, daß er dein Fleisch sündigen mache; und sprich nicht vor dem Boten Gottes, es sei ein Versehen gewesen: warum sollte Gott über deine Stimme zürnen und das Werk deiner Hände verderben?
Nichtigkeit des Reichtums - Rat zu einfacher Lebensführung
7Denn bei vielen Träumen und Worten sind auch viele Eitelkeiten. Vielmehr fürchte Gott.8Wenn du die Bedrückung des Armen und den Raub des Rechts und der Gerechtigkeit in der Landschaft siehst, so verwundere dich nicht über die Sache; denn ein Hoher lauert über dem Hohen, und Hohe über ihnen.9Aber ein König, der sich dem Ackerbau widmet, ist durchaus ein Vorteil für ein Land.(Sprüche 28.22)10Wer das Geld liebt, wird des Geldes nicht satt; und wer den Reichtum liebt, nicht des Ertrages. Auch das ist Eitelkeit. -11Wenn das Gut sich mehrt, so mehren sich, die davon zehren; und welchen Nutzen hat dessen Besitzer, als das Anschauen seiner Augen? -12Der Schlaf des Arbeiters ist süß, mag er wenig oder viel essen; aber der Überfluß des Reichen läßt ihn nicht schlafen. -13Es gibt ein schlimmes Übel, das ich unter der Sonne gesehen habe: Reichtum, welcher von dessen Besitzer zu seinem Unglück aufbewahrt wird.14Solcher Reichtum geht nämlich durch irgend ein Mißgeschick verloren; und hat er einen Sohn gezeugt, so ist gar nichts in dessen Hand.(Hiob 1.21)(Psalm 49.18)15Gleichwie er aus dem Leibe seiner Mutter hervorgekommen ist, wird er nackt wieder hingehen, wie er gekommen ist; und für seine Mühe wird er nicht das Geringste davontragen, das er in seiner Hand mitnehmen könnte.16Und auch dies ist ein schlimmes Übel: ganz so wie er gekommen ist, also wird er hingehen; und was für einen Gewinn hat er davon, daß er in den Wind sich müht?17Auch isset er alle seine Tage in Finsternis, und hat viel Verdruß und Leid und Zorn.(Prediger 2.24)(Sprüche 15.15)18Siehe, was ich als gut, was ich als schön ersehen habe: daß einer esse und trinke und Gutes sehe bei all seiner Mühe, womit er sich abmüht unter der Sonne, die Zahl seiner Lebenstage, die Gott ihm gegeben hat; denn das ist sein Teil.19Auch ist für jeden Menschen, welchem Gott Reichtum und Güter gegeben, und den er ermächtigt hat, davon zu genießen und sein Teil zu nehmen und sich bei seiner Mühe zu freuen, eben dieses eine Gabe Gottes.20Denn er wird nicht viel an die Tage seines Lebens denken, weil Gott ihm die Freude seines Herzens gewährt.
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."(4. Mose 26.54)9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10)26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6)34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."(2. Mose 29.45)