1Tote Fliegen machen das Öl des Salbenmischers stinkend und gärend: ein wenig Torheit hat mehr Gewicht als Weisheit und Ehre. -2Des Weisen Herz ist nach seiner Rechten, und des Toren Herz nach seiner Linken gerichtet.3Und auch wenn der Tor auf dem Wege wandelt, fehlt ihm der Verstand, und er sagt allen, er sei ein Tor.4Wenn der Zorn des Herrschers wider dich aufsteigt, so verlaß deine Stelle nicht; denn Gelassenheit verhindert große Sünden. -(Psalm 37.1)(Sprüche 24.19)5Es gibt ein Übel, das ich unter der Sonne gesehen habe, gleich einem Irrtum, welcher von dem Machthaber ausgeht:6Die Torheit wird in große Würden eingesetzt, und Reiche sitzen in Niedrigkeit.(Sprüche 30.21-22)7Ich habe Knechte auf Rossen gesehen, und Fürsten, die wie Knechte zu Fuß gingen.8Wer eine Grube gräbt, kann hineinfallen; und wer eine Mauer einreißt, den kann eine Schlange beißen.(Sprüche 26.27)9Wer Steine bricht, kann sich daran verletzen; wer Holz spaltet, kann sich dadurch gefährden. -10Wenn das Eisen stumpf geworden ist, und er hat die Schneide nicht geschliffen, so muß er seine Kräfte mehr anstrengen; aber die Weisheit ist vorteilhaft, um etwas in Stand zu setzen. -11Wenn die Schlange beißt, ehe die Beschwörung da ist, so hat der Beschwörer keinen Nutzen.(Psalm 58.5-6)12Die Worte des Mundes eines Weisen sind Anmut, aber die Lippen eines Toren verschlingen ihn.13Der Anfang der Worte seines Mundes ist Torheit, und das Ende seiner Rede ist schlimmer Unsinn.14Und der Tor macht viele Worte: doch weiß der Mensch nicht, was sein wird; und was nach ihm sein wird, wer wird es ihm kundtun?(Prediger 5.2)(Prediger 8.7)15Die Mühe des Toren macht ihn müde, ihn, der nicht einmal nach der Stadt zu gehen weiß.16Wehe dir, Land, dessen König ein Knabe ist, und dessen Fürsten am Morgen schmausen!(Jesaja 3.4)17Glücklich, du Land, dessen König ein Sohn der Edlen ist, und dessen Fürsten zu rechter Zeit speisen, als Männer und nicht als Schwelger! -18Durch Faulenzen senkt sich das Gebälk, und durch Lässigkeit der Hände tropft das Haus. -(Sprüche 19.15)19Um sich zu belustigen, hält man Mahlzeiten, und Wein erheitert das Leben, und das Geld gewährt alles. -(Richter 9.13)(Psalm 104.15)20Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.(2. Mose 22.27)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)