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Obadja - Kapitel 1

Drohendes Gericht über Edom, dessen Ursache und Vollzug am Tag des HERRN

1 Gesicht Obadjas. So spricht der Herr, Jehova, von Edom: Eine Kunde haben wir von Jehova gehört, und ein Bote ist unter die Nationen gesandt worden: "Machet euch auf, und laßt uns wider dasselbe aufstehen zum Kriege!" 2 Siehe, ich habe dich klein gemacht unter den Nationen, du bist sehr verachtet. 3 Der Übermut deines Herzens hat dich verführt, der du in Felsenklüften, auf hohem Sitze wohnst und in deinem Herzen sprichst: Wer wird mich zur Erde hinabstürzen? (4. Mose 24.21) 4 Wenn du dein Nest auch hoch baust wie der Adler, und wenn es zwischen die Sterne gesetzt wäre: ich werde dich von dort hinabstürzen, spricht Jehova. 5 Wenn Diebe über dich gekommen wären, wenn nächtliche Räuber - wie bist du vernichtet! - würden sie nicht gestohlen haben nach ihrer Genüge? Wenn Winzer über dich gekommen wären, würden sie nicht eine Nachlese übriggelassen haben? 6 Wie sind die von Esau durchsucht, ausgeforscht ihre verborgenen Schätze! 7 Alle deine Bundesgenossen haben dich bis zur Grenze geschickt; betrogen, überwältigt haben dich deine Freunde, die dein Brot aßen; sie legten eine Schlinge unter dich. Es ist kein Verstand in ihm. 8 Werde ich nicht an jenem Tage, spricht Jehova, die Weisen aus Edom vertilgen und den Verstand vom Gebirge Esaus? 9 Und deine Helden, Teman, werden verzagen, auf daß jedermann vom Gebirge Esaus ausgerottet werde durch Ermordung. 10 Wegen der an deinem Bruder Jakob verübten Gewalttat wird Schande dich bedecken, und du wirst ausgerottet werden auf ewig. 11 An dem Tage, da du gegenüber standest, an dem Tage, da Fremde sein Vermögen hinwegführten, und Ausländer zu seinen Toren einzogen und über Jerusalem das Los warfen, da warst auch du wie einer von ihnen. 12 Und du solltest nicht auf den Tag deines Bruders sehen am Tage seines Mißgeschicks, und dich nicht freuen über die Kinder Juda am Tage ihres Untergangs, noch dein Maul aufsperren am Tage der Bedrängnis; (Psalm 137.7) 13 du solltest nicht in das Tor meines Volkes einziehen am Tage seiner Not, und du, auch du, nicht auf sein Unglück sehen am Tage seiner Not, noch deine Hand ausstrecken nach seinem Vermögen am Tage seiner Not; 14 und du solltest nicht am Kreuzwege stehen, um seine Flüchtlinge zu vertilgen, und solltest seine Entronnenen nicht ausliefern am Tage der Bedrängnis. 15 Denn der Tag Jehovas ist nahe über alle Nationen: wie du getan hast, wird dir getan werden; dein Tun wird auf dein Haupt zurückkehren. (Jeremia 50.15) (Jeremia 50.29) (Joel 1.15) 16 Denn gleichwie ihr getrunken habt auf meinem heiligen Berge, so werden beständig trinken alle Nationen; ja, sie werden trinken und schlürfen, und werden sein wie solche, die nie gewesen sind. (Jeremia 25.15) 17 Aber auf dem Berge Zion wird Errettung sein, und er wird heilig sein; und die vom Hause Jakob werden ihre Besitzungen wieder in Besitz nehmen. (Joel 3.5) 18 Und das Haus Jakob wird ein Feuer sein, und das Haus Joseph eine Flamme, und das Haus Esau zu Stoppeln; und sie werden unter ihnen brennen und sie verzehren. Und das Haus Esau wird keinen Übriggebliebenen haben, denn Jehova hat geredet. (Sacharja 12.6) 19 Und die vom Süden werden das Gebirge Esaus, und die von der Niederung die Philister in Besitz nehmen; und sie werden das Gefilde Ephraims und das Gefilde Samarias, und Benjamin wird Gilead in Besitz nehmen; 20 und die Weggeführten dieses Heeres der Kinder Israel werden in Besitz nehmen, was den Kanaanitern gehört bis nach Zarpath hin; und die Weggeführten von Jerusalem, welche in Sepharad sind, die Städte des Südens. 21 Und es werden Retter auf den Berg Zion ziehen, um das Gebirge Esaus zu richten; und das Reich wird Jehova gehören.

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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.