Nehemia - Kapitel 8
Gesetzeslesung und Laubhüttenfest
1 Und als der siebte Monat herankam und die Kinder Israel in ihren Städten waren, da versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platze, der vor dem Wassertore liegt. Und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Buch des Gesetzes Moses bringen sollte, welches Jehova Israel geboten hatte. 1 2 Und am ersten Tage des siebten Monats brachte Esra, der Priester, das Gesetz vor die Versammlung, sowohl der Männer als der Weiber, und vor alle, die Verständnis hatten, um zuzuhören. 2 3 Und er las darin vor dem Platze, der vor dem Wassertore liegt, vom lichten Morgen bis zum Mittag, in Gegenwart der Männer und der Weiber und derer, die Verständnis hatten; und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Buch des Gesetzes gerichtet. 4 Und Esra, der Schriftgelehrte, stand auf einem Gerüst von Holz, welches man zu diesem Zwecke gemacht hatte. Und neben ihm standen Mattithja und Schema und Anaja und Urija und Hilkija und Maaseja, zu seiner Rechten; und zu seiner Linken Pedaja und Mischael und Malkija und Haschum und Haschbaddana, Sekarja, Meschullam. 5 Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes, denn er ragte über dem ganzen Volke empor; und als er es öffnete, stand das ganze Volk auf. 6 Und Esra pries Jehova, den großen Gott, und das ganze Volk antwortete: Amen, Amen! indem sie ihre Hände emporhoben und sich verneigten und vor Jehova niederwarfen, mit dem Antlitz zur Erde. 7 Und Jeschua und Bani und Scherebja, Jamin, Akkub, Schabbethai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja und die Leviten belehrten das Volk über das Gesetz; und das Volk stand auf seiner Stelle. 8 Und sie lasen in dem Buche, in dem Gesetz Gottes, deutlich, und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand. 9 Und Nehemia, das ist der Tirsatha, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk belehrten, sprachen zu dem ganzen Volke: Dieser Tag ist Jehova, eurem Gott, heilig; seid nicht traurig und weinet nicht! (Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte.) 3 10 Und er sprach zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes, und sendet Teile denen, für welche nichts zubereitet ist; denn der Tag ist unserem Herrn heilig; und betrübet euch nicht, denn die Freude an Jehova ist eure Stärke. 11 Und die Leviten beschwichtigten das ganze Volk, indem sie sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; und betrübet euch nicht! 12 Und das ganze Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile zu senden und ein großes Freudenfest zu begehen. Denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen kundgetan hatte. 13 Und am zweiten Tage versammelten sich die Häupter der Väter des ganzen Volkes, die Priester und die Leviten, zu Esra, dem Schriftgelehrten, und zwar um aufzumerken auf die Worte des Gesetzes. 14 Und sie fanden im Gesetz geschrieben, daß Jehova durch Mose geboten hatte, daß die Kinder Israel am Feste im siebten Monat in Laubhütten wohnen sollten, 4 15 und daß sie verkündigen und einen Ruf ergehen lassen sollten durch alle ihre Städte und durch Jerusalem, und sagen: Gehet hinaus auf das Gebirge und holet Zweige vom Olivenbaum und Zweige vom wilden Ölbaum und Myrtenzweige und Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, um Hütten zu machen, wie geschrieben steht! 16 Und das Volk ging hinaus und holte herbei; und sie machten sich Hütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen, und in den Höfen des Hauses Gottes, und auf dem Platze am Wassertore, und auf dem Platze am Tore Ephraim. 5 17 Und die ganze Versammlung, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt war, machte Hütten und wohnte in den Hütten. Denn die Kinder Israel hatten nicht also getan seit den Tagen Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf jenen Tag. Und es war eine sehr große Freude. 18 Und man las in dem Buche des Gesetzes Gottes Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten Tage. Und sie feierten das Fest sieben Tage lang; und am achten Tage war eine Festversammlung nach der Vorschrift.2. Mose - Kapitel 21
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 6, 7, 8 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 9, 10, 11 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 12 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 13, 14, 15 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 16, 17 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 18, 19 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 20, 21 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 22, 23, 24 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 25, 26, 27 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 28 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 29Querverweise
1 Esra 7.6: dieser Esra zog herauf von Babel; und er war ein kundiger Schriftgelehrter in dem Gesetz Moses, welches Jehova, der Gott Israels, gegeben hatte. Und weil die Hand Jehovas, seines Gottes, über ihm war, gab ihm der König all sein Begehr.
2 5. Mose 31.10-13: Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten,
3 Nehemia 5.14: Auch von dem Tage an, da er mich bestellt hatte, um ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, vom 20 Jahre bis zum 32 Jahre des Königs Artasasta, zwölf Jahre lang, habe ich mit meinen Brüdern die Speise des Landpflegers nicht gegessen.
4 3. Mose 23.42: In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;
5 Nehemia 8.1: Und als der siebte Monat herankam und die Kinder Israel in ihren Städten waren, da versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platze, der vor dem Wassertore liegt. Und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Buch des Gesetzes Moses bringen sollte, welches Jehova Israel geboten hatte.
6 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
7 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
8 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.
9 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
10 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
11 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.
12 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
13 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.
14 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -
15 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.
16 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
17 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
18 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!
19 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.
20 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
21 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,
22 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!
23 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.
24 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."
25 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:
26 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
27 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.
28 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.
29 Lukas 19.8: Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig.