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Nehemia - Kapitel 7

Bestellung der Torhüter - Verzeichnis der Rückkehrer

1 Und es geschah, als die Mauer gebaut war, da setzte ich die Türflügel ein; und die Torhüter und die Sänger und die Leviten wurden bestellt. 2 Und ich beorderte über Jerusalem meinen Bruder Hanani und Hananja, den Obersten der Burg; denn er war ein sehr treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen. 3 Und ich sprach zu ihnen: Die Tore Jerusalems sollen nicht eher geöffnet werden, als bis die Sonne heiß scheint; und während sie noch dastehen, soll man die Türflügel zumachen, und verschließet sie. Und ihr sollt Wachen aus den Bewohnern Jerusalems aufstellen, den einen auf seine Wache und den anderen vor sein Haus. 4 Die Stadt aber war geräumig und groß, und das Volk darin spärlich, und keine Häuser waren gebaut. 5 Und mein Gott gab mir ins Herz, die Edlen und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach den Geschlechtern zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsverzeichnis derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, (Esra 2.1) 7 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nachamani, Mordokai, Bilschan, Mispereth, Bigwai, Nechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: 8 Die Söhne Parhosch', 2172; 9 die Söhne Schephatjas, 372; 10 die Söhne Arachs, 652; 11 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2818; 12 die Söhne Elams, 1254; 13 die Söhne Sattus, 845; 14 die Söhne Sakkais, 760; 15 die Söhne Binnuis, 648; 16 die Söhne Bebais, 628; 17 die Söhne Asgads, 2322; 18 die Söhne Adonikams, 667; 19 die Söhne Bigwais, 2067; 20 die Söhne Adins, 655; 21 die Söhne Aters, von Hiskia, 98; 22 die Söhne Haschums, 328; 23 die Söhne Bezais, 324; 24 die Söhne Hariphs, 112; 25 die Söhne Gibeons, 95; 26 die Männer von Bethlehem und Netopha, 188; 27 die Männer von Anathoth, 128; 28 die Männer von Beth-Asmaweth, 42; 29 die Männer von Kirjath-Jearim, Kephira und Beeroth, 743; 30 die Männer von Rama und Geba, 621; 31 die Männer von Mikmas, 122; 32 die Männer von Bethel und Ai, 123; 33 die Männer von dem anderen Nebo, 52; 34 die Söhne des anderen Elam, 1254; 35 die Söhne Harims, 320; 36 die Söhne Jerechos, 345; 37 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 721; 38 die Söhne Senaas, 3930. 39 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschuas, 973; 40 die Söhne Immers, 1052; 41 die Söhne Paschchurs, 1247; 42 die Söhne Harims, 1017. 43 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodwas, 74. - 44 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 148. - 45 Die Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, 138. 46 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, 47 die Söhne Keros', die Söhne Sias, die Söhne Padons, 48 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Salmais, 49 die Söhne Hanans, die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, 50 die Söhne Reajas, die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, 51 die Söhne Gassams, die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, 52 die Söhne Besais, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 53 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 54 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 55 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 56 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 57 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Peridas, 58 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 59 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amons. 60 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. 61 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addon und Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 62 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 642. 63 Und von den Priestern: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. 64 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 65 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. 66 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 67 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 69 der Kamele 435, der Esel 6720. 70 Und ein Teil der Häupter der Väter gab zum Werke. Der Tirsatha gab für den Schatz: an Gold 1000 Dariken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterleibröcke. (Nehemia 7.65) 71 Und einige von den Häuptern der Väter gaben für den Schatz des Werkes: an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2200 Minen. 72 Und was das übrige Volk gab, war an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2000 Minen, und 67 Priesterleibröcke. 73 Und die Priester und die Leviten und die Torhüter und die Sänger und die aus dem Volke und die Nethinim und ganz Israel wohnten in ihren Städten.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."