Bestellung der Torhüter - Verzeichnis der Rückkehrer
1Und es geschah, als die Mauer gebaut war, da setzte ich die Türflügel ein; und die Torhüter und die Sänger und die Leviten wurden bestellt.2Und ich beorderte über Jerusalem meinen Bruder Hanani und Hananja, den Obersten der Burg; denn er war ein sehr treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen.3Und ich sprach zu ihnen: Die Tore Jerusalems sollen nicht eher geöffnet werden, als bis die Sonne heiß scheint; und während sie noch dastehen, soll man die Türflügel zumachen, und verschließet sie. Und ihr sollt Wachen aus den Bewohnern Jerusalems aufstellen, den einen auf seine Wache und den anderen vor sein Haus.4Die Stadt aber war geräumig und groß, und das Volk darin spärlich, und keine Häuser waren gebaut.5Und mein Gott gab mir ins Herz, die Edlen und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach den Geschlechtern zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsverzeichnis derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben:6Dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt,(Esra 2.1)7welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nachamani, Mordokai, Bilschan, Mispereth, Bigwai, Nechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel:8Die Söhne Parhosch', 2172;9die Söhne Schephatjas, 372;10die Söhne Arachs, 652;11die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2818;12die Söhne Elams, 1254;13die Söhne Sattus, 845;14die Söhne Sakkais, 760;15die Söhne Binnuis, 648;16die Söhne Bebais, 628;17die Söhne Asgads, 2322;18die Söhne Adonikams, 667;19die Söhne Bigwais, 2067;20die Söhne Adins, 655;21die Söhne Aters, von Hiskia, 98;22die Söhne Haschums, 328;23die Söhne Bezais, 324;24die Söhne Hariphs, 112;25die Söhne Gibeons, 95;26die Männer von Bethlehem und Netopha, 188;27die Männer von Anathoth, 128;28die Männer von Beth-Asmaweth, 42;29die Männer von Kirjath-Jearim, Kephira und Beeroth, 743;30die Männer von Rama und Geba, 621;31die Männer von Mikmas, 122;32die Männer von Bethel und Ai, 123;33die Männer von dem anderen Nebo, 52;34die Söhne des anderen Elam, 1254;35die Söhne Harims, 320;36die Söhne Jerechos, 345;37die Söhne Lods, Hadids und Onos, 721;38die Söhne Senaas, 3930.39Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschuas, 973;40die Söhne Immers, 1052;41die Söhne Paschchurs, 1247;42die Söhne Harims, 1017.43Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodwas, 74. -44Die Sänger: die Söhne Asaphs, 148. -45Die Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, 138.46Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths,47die Söhne Keros', die Söhne Sias, die Söhne Padons,48die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Salmais,49die Söhne Hanans, die Söhne Giddels, die Söhne Gachars,50die Söhne Reajas, die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas,51die Söhne Gassams, die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs,52die Söhne Besais, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim,53die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs,54die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas,55die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs,56die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas.57Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Peridas,58die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels,59die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amons.60Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392.61Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addon und Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären:62die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 642.63Und von den Priestern: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde.64Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen.65Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände.66Die ganze Versammlung insgesamt war 42360,67außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen.68Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245,69der Kamele 435, der Esel 6720.70Und ein Teil der Häupter der Väter gab zum Werke. Der Tirsatha gab für den Schatz: an Gold 1000 Dariken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterleibröcke.(Nehemia 7.65)71Und einige von den Häuptern der Väter gaben für den Schatz des Werkes: an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2200 Minen.72Und was das übrige Volk gab, war an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2000 Minen, und 67 Priesterleibröcke.73Und die Priester und die Leviten und die Torhüter und die Sänger und die aus dem Volke und die Nethinim und ganz Israel wohnten in ihren Städten.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)